MietrechtKeller ist feucht – müssen Vermieter das Problem beheben?

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Das Trocknen feuchter Räume sollte nicht aufgeschoben werden.

Bremen – Wenn im Keller Mängel durch Feuchtigkeit auftreten, haben Mieter meist einen Anspruch auf Beseitigung. Die Frage ist nur: In welchem Umfang muss sich der Vermieter kümmern?

Unter bestimmten Umständen reicht es aus, wenn der Vermieter die erkennbaren Schäden beseitigt und so zumindest vorübergehend den vertragsmäßigen Zustand wieder herstellt, urteilte das Amtsgericht Bremen. Das Landgericht Bremen argumentierte in der Berufung, nur im begründeten Einzelfall müsse der Vermieter auch der Ursache des Mangel nachgehen und diese beheben (Az.: 1 S 281/17). Über den Fall berichtet die Zeitschrift „NJW Spezial“ (Heft 23/2018).

Laut Landgericht ist entscheidend, wie wahrscheinlich der Mangel erneut auftritt und wie hoch die Kosten für die Beseitigung der Ursachen ausfallen. Im verhandelten Fall war nicht klar, ob die Ursache außen oder innen lag - denn in dem Altbau gab es zum einen eine unzureichend abgedichtete Außenwand. Zum anderen hatte es in der Vergangenheit eine Überflutung in den Räumen gegeben.

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Der Vermieter beauftragte also Handwerker. Sie verspachtelten die betroffenen Flächen. Nach Angaben der Mieterin sei der Keller seitdem trocken geblieben. Da nicht absehbar ist, ob die Feuchtigkeit wieder auftritt, war die ergriffene Maßnahme ausreichend. Die Berufung blieb also ohne Erfolg. (dpa/tmn)

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