Regeln für MieterNachbarn müssen Balkon-Sex nicht dulden

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Heißer Sex im Schlafzimmer ist juristisch kein Problem – auf dem Balkon oder auf der Terrasse sollten es Mieter aber nicht für alle Nachbarn sichtbar tun.

Heißer Sex im Schlafzimmer ist juristisch kein Problem – auf dem Balkon oder auf der Terrasse sollten es Mieter aber nicht für alle Nachbarn sichtbar tun.

In ihrer Wohnung dürfen Mieter sich frei entfalten. Das gilt auch für den Balkon, die Terrasse oder den Garten. Allerdings sollten sie dabei Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen, denn die können sich mitunter belästigt fühlen, warnt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.

So müssen die Nachbarn zum Beispiel Sex auf dem Balkon nicht ohne weiteres hinnehmen. Denn dies störe den Hausfrieden. Wer sich daran nicht hält, dem droht eine Abmahnung des Vermieters, entschied das Amtsgericht Bonn (Az.: 8 C 209/05).

In dem Fall hatte ein Paar sich auf dem Balkon unter den Augen aller Nachbarn und in Sichtweite eines Kinderspielplatzes vergnügt. Die Richter hatten dafür kein Verständnis und hielten den Hausfrieden für nachhaltig gestört.

Etwas anderes sind die Regeln bei Sonnenbädern. Sonnt sich ein Mieter unbekleidet im mitvermieteten Garten, ist das nicht ohne weiteres ein Kündigungsgrund. Denn der Hausfrieden wird davon nicht automatisch nachhaltig gestört, entschied das Amtsgericht Merzig (Az.: 23 C 1282/04).

In dem verhandelten Fall hatte sich eine Mieterin nackt im Garten gesonnt. Das sorgte im Dorf für Gesprächsstoff. Daher kündigte der Vermieter. Da es aber keine weiteren Mieter gab, die sich gestört fühlen konnten, bekam die Mieterin Recht.

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