Fristen bei DHL und Co.So liegt das Weihnachtspäckchen 2023 pünktlich und unversehrt unterm Baum

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Eine Person legt ein kleines Weihnachtsgeschenk in einen Karton.

Wer zu Weihnachten ein Geschenk verschickt, sollte gewisse Fristen beachten.

Versandmöglichkeiten, Fristen, Ausland, Verpackung, Versicherung: Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Weihnachtspost.

Anderen eine Freude bereiten: Darum geht es vielen an Weihnachten. Aber nicht alle Freunde und Verwandte wohnen um die Ecke. So mancher Weihnachtsengel muss Geschenke und Briefe deshalb per Post verschicken. Wer dafür sorgen will, dass alles rechtzeitig unter dem richtigen Baum liegt, sollte sich an gewisse Fristen und Vorgaben halten.

Wie kann ich ein Paket zu Weihnachten verschicken?

Um ein Paket zu verschicken, ist die Postfiliale die klassische Anlaufstelle. Dort kann es gerade in der Vorweihnachtszeit aber voll werden. Hinnehmen müssen Absenderinnen und Absender das nicht, es gibt einige Alternativen. So können an den Paket- und Poststationen der DHL nicht nur Pakete hinterlegt, sondern auch versendet werden.

Wer ohnehin noch ein Paket erwartet, kann das eigene auch den Paketboten mit auf den Weg geben – sofern dieser Kapazitäten frei hat. Natürlich muss der Versand dann auch entsprechend bezahlt werden. Auch ohne ein ankommendes Päckchen können Verbraucherinnen und Verbraucher diesen Abholservice nutzen. Verschiedene Paketzusteller bieten an, zu versendende Pakete zuhause abzuholen. Unter anderem geht das bei DHL, DPD, Hermes oder UPS.

Bis wann muss ich das Weihnachtspaket abschicken, damit es pünktlich ankommt?

Es gilt der Grundsatz: je früher, desto besser. Das Paketaufkommen ist in der Weihnachtszeit deutlich erhöht, was das Risiko für Verzögerungen natürlich nicht verringert. Hinzu können schwer vorhersehbare Wetterereignisse wie Schnee und Frost kommen – nicht selten in Kombination mit Staus, von denen auch die Paketzusteller betroffen sind.

Um zu den harten Fakten zu kommen: Wer ein Paket ohne Expressversand und innerhalb Deutschlands so verschicken will, dass es an Heiligabend unter dem Weihnachtsbaum liegt, sollte es spätestens am 20. Dezember in der DHL-Filiale abgegeben haben. Beim Versanddienst Hermes endet die Frist bereits einen Tag vorher, am 19. Dezember um 12 Uhr. Das Unternehmen UPS rechnet damit, dass es für die Lieferungen in den Tagen vor Heiligabend einen Tag länger brauchen könnte. Auch hier sollten Pakete also spätestens am 20. Dezember abgeschickt werden.

Bei Weihnachtsbriefen und -karten haben Kundinnen und Kunden der Post etwas länger Zeit, die richtigen Worte zu finden. Hier endet die Frist am 21. Dezember.

Und wenn ich ein Paket ins Ausland verschicken möchte?

In den Nachbarländern (außer Frankreich) sollen die Päckchen der DHL pünktlich unter dem Baum liegen, wenn sie bis zum 14. Dezember abgeschickt worden sind, für die sonstigen europäischen Länder endete die Frist am 11. Dezember. Bei anderen Paketdiensten unterscheiden sich die Vorgaben je nach Land teilweise stark.

Wenn die Pakete oder Päckchen eine weite Reise außerhalb Europas vor sich haben, mussten ihre Versender schon ganz früh dran sein: Für die Ankunft vor Weihnachten mussten sie bis zum 28. November bei der DHL abgegeben werden. Mit dem Premium-Service verlängerte sich diese Frist bis zum 5. Dezember. Bei Hermes unterscheiden sich die Fristen je nach Zielland. Vor dem 30. November sollte es bei kaum einem Land Probleme gegeben haben. In einige Länder war der pünktliche Versand auch bis zum 8. Dezember möglich.

Ich habe eine Frist verpasst. Kann ich trotzdem noch dafür sorgen, dass mein Paket pünktlich ankommt?

Nach den genannten Terminen garantieren die Unternehmen keine Lieferung vor Weihnachten mehr. Es sei denn, Kundinnen und Kunden zahlen für eine Expresslieferung. Bei der DHL kostet sie je nach Größe und Gewicht des Pakets zwischen 11 und 45 Euro. Eine Abgabe ist dann einen Tag länger, also beim Versand innerhalb Deutschlands bis zum 21. Dezember, möglich. Gleiches gilt beim Versand mit UPS, wo ein Expresspaket ab 11,31 Euro zu haben ist.

Schönes Geschenkpapier oder brauner Karton: Was muss ich bei der Verpackung beachten?

Damit das Geschenk pünktlich und vor allem heil beim Empfänger landet, sollte zur Verpackung nur ein stabiles und intaktes Paket verwendet werden. Die Adressen des Absenders und des Empfängers sollten leserlich und gut sichtbar auf dem Paket vermerkt sein. Wichtig ist, dass vor dem Versand alle alten Barcodes oder Aufkleber von dem Paket entfernt werden. Auch wenn es schön aussieht, sollte das Paket außerdem nicht mit Schleifen oder Schnur verziert werden – diese können sich in den Sortiermaschinen der Paketzusteller verfangen. Natürlich kann ein Geschenk aber zunächst schön verpackt werden und dann in einen Karton für den Versand gesteckt werden.

Mit Luftkissenmaterial können besonders empfindliche Geschenke vor Erschütterungen geschützt werden. Ein schriftlicher Hinweis an den Zusteller auf dem Paket reicht nicht aus – denn die Pakete werden mit anderen, oft sehr schweren Paketen, gemeinsam transportiert.

Und wenn das Geschenk beschädigt wird oder verloren geht?

Das ist an Weihnachten natürlich besonders ärgerlich – kann aber vorkommen. Pakete sind in der Regel versichert, je nach Zusteller bis zu einem Wert zwischen 500 und 750 Euro. Ist ein Paket beschädigt, muss sich der Absender innerhalb von sieben Tagen beim Zusteller melden und ihn darüber informieren. Wer ein beschädigtes Weihnachtsgeschenk per Post erhält, sollte also schnellstmöglich Absenderin oder Absender Bescheid geben.

Auch bei verlorenen Paketen muss sich der Absender kümmern und kann beim Kundenservice des Zustellers einen kostenlosen Nachforschungsantrag stellen. Dafür muss der Paketinhalt beschrieben und der Einlieferungsbeleg vorgelegt werden. Für die Nachforschung hat der Zusteller bis zu 20 Tage Zeit. Danach gilt das Paket als verschollen.

Wer hilft mir bei der Suche nach dem verlorenen Paket?

Um herauszufinden, was man im konkreten Fall bei der Suche nach einem verlorenen Paket tun kann, gibt es ein neues, hilfreiches Online-Tool der Verbraucherzentralen. Auf der Webseite finden sich rechtliche Hilfe, Handlungsempfehlungen und die richtigen Ansprechpartner.

Mit ein paar Klicks erhält man nicht nur Informationen oder konkrete Tipps zum Vorgehen beim jeweiligen Problem. Die Seite hilft mit Musterschreiben auch dabei, etwa Beschwerden zu verfassen, die an den Post- oder Paketdienstleister oder die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde gehen.

Außerdem erfährt man, ob man etwa grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz hat und wer bei weiteren Fragen helfen könnte. Das Tool soll den Verbraucherzentralen zufolge eine rechtliche Ersteinschätzung zum individuellen Fall bieten; die Gewähr für einen Erfolg in einem eventuellen Verfahren vor Gericht wird aber nicht übernommen. (afp/tli/dpa)

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