Was darf ich eigentlich?Das ist im Supermarkt verboten

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Wer Obst im Supermarkt probiert, begeht laut Gesetz einen Diebstahl.

Wer Obst im Supermarkt probiert, begeht laut Gesetz einen Diebstahl.

Fast jeder hat es schon einmal gemacht: Eine Weintraube probiert, eine Zeitschrift durchgeblättert, ohne sie zu kaufen, oder Waren in die eigene Einkaufstasche gepackt. Aber dass viele dieser Dinge gesetzlich verboten sind und sie sich im Grunde strafbar machen, wissen die meisten Supermarktkunden nicht. Wir haben mit Rechtsanwalt Marcus Hegelein, Sprecher des Ausschusses Junge Anwälte im Kölner Anwaltverein, gesprochen und die zehn wichtigsten Fragen geklärt.

Darf ich im Supermarkt...

1) ..Obst probieren?

Nein. Wer Lebensmittel im Supermarkt isst, begeht streng genommen einen Diebstahl – auch wenn es sich dabei nur um eine einzelne Weintraube handelt. Allerdings sind die Supermarkt-Betreiber in solchen Fällen meist kulant und schreiten bei kleineren Mengen in der Regel aufgrund des geringen Gegenwerts nicht ein. Aber: Wenn es das Personal verlangt, muss der Kunde die verzehrte Ware bezahlen – sonst droht eine Anzeige.

2) ..essen oder trinken, wenn ich anschließend die leere oder angebrochene Verpackung an der Kasse bezahle?

Nein. Auch das gilt laut Gesetz bereits als Diebstahl, da die Ware bis zum Bezahlen an der Kasse Eigentum des Supermarktes bleibt. Allerdings wird auch dies selten geahndet. Wichtig ist, dass der Kunde klar signalisiert, dass er gewillt ist, die Ware zu bezahlen: Indem er die angebrochene Verpackung klar sichtbar in den Einkaufswagen legt.

3) ..Sachen anfassen und wieder zurücklegen?

Grundsätzlich ist das kein Problem. Es gibt allerdings Ausnahmen: So gilt dies nicht für unverpackte Lebensmittel wie etwa Brot. Wer diese einmal angefasst hat, ist verpflichtet, sie auch zu kaufen. Letzteres gilt auch für Ware, die jemand an der Frische-Theke hat abpacken lassen oder Tiefkühlprodukte, die lange Zeit im Einkaufswagen lagen. Der Supermarkt argumentiert, dass er diese Ware dann aus Hygiene- oder Gesundheitsgründen nicht mehr an jemand anderen verkaufen kann.

4) ..eine Verpackung öffnen?

Das ist abhängig vom Produkt: Es darf durch das Öffnen nicht beeinträchtigt werden. Es muss also auch danach noch problemlos weiterverkauft werden können. So dürfen Kunden beispielsweise ein Duschgel öffnen und daran riechen. Ein Glas Marmelade oder eine Packung Käse dürfen sie hingegen nicht aufmachen.

5) ..etwas im Laden kaputt machen, ohne die Ware anschließend zu bezahlen?

Wer etwas fahrlässig kaputt macht, muss dies streng genommen bezahlen. Der Supermarkt hat dann Schadenersatzansprüche. In der Praxis werden diese aber nur sehr selten eingefordert. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies passiert, steigt allerdings, je höher der Wert der Ware ist. Wer etwa ein Regal mit teuren Weinflaschen mit seinem Einkaufswagen umstößt, muss eher mit Konsequenzen rechnen als jemand, dem ein Milchkarton herunterfällt.

6) ..gekaufte Lebensmittel wieder zurückbringen?

Grundsätzlich geht das nicht. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: Entweder das Mindesthaltbarkeitsdatum war beim Kauf schon abgelaufen oder das Produkt war verdorben und nicht mehr genießbar. In diesem Fall kann es sogar sein, dass der Kunde Recht auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz hat.

7) ..Sachen in der eigenen Tasche zur Kasse bringen?

Nein, auch das ist rechtlich gesehen Diebstahl. Begründung: Es ist für den Supermarkt-Betreiber nicht klar ersichtlich, dass der Kunde die Ware später an der Kasse auch wirklich bezahlen will. Aber wer seine Tasche nutzt, nicht verschließt und an der Kasse entleert vorzeigt, wird auch in diesem Fall selten Probleme bekommen.

8) ..Geld behalten, wenn ich es auf dem Boden finde?

Nein. Geld, das im Supermarkt auf dem Boden liegt, ist erst einmal Eigentum des Supermarktes. Wer es findet, muss es dem Betreiber übergeben. Sind es mehr als zehn Euro, muss dieser das dem Fundbüro melden, um den tatsächlichen Eigentümer zu ermitteln.

9) ..Zeitungen und Zeitschriften lesen, ohne sie zu kaufen?

Grundsätzlich ist das erlaubt. Werden Zeitung oder Zeitschrift dabei allerdings beschädigt, kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde sie bezahlt – da er sie dann nicht mehr weiterverkaufen kann. Dafür reicht schon, wenn die Seiten nach dem Lesen Eselsohren haben. Außerdem hat der Betreiber des Supermarktes Hausrecht. Er kann dem Kunden also auch untersagen, in seinem Geschäft zu lesen. Tut der es trotzdem, kann der Betreiber ihm Hausverbot erteilen.

10) ..die Einkäufe mit dem Einkaufswagen nach Hause bringen?

Nein. Der Wagen ist lediglich eine Leihgabe des Supermarktes für die Zeit des Einkaufs. Wer ihn vom Gelände des Marktes fährt, begeht einen Diebstahl. Daran ändern auch der eine Euro oder die 50 Cent Pfand nichts.

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