Tongrube Karl bei FirmenichAus für die geplante Biogasanlage

Lesezeit 3 Minuten

Mechernich-Firmenich – Für den Schwerfener Unternehmer Werner Schönborn gab es kein Happy-End. Nach jahrelangem Rechtsstreit muss er nun nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts seinen Plan begraben, in der Tongrube Karl bei Firmenich eine Trockenfermenter-Anlage (Biogasanlage) zu bauen.

2009 hatte Schönborn seinen Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt, die bergbaurechtlich zuständig für die Genehmigung ist. Die Behörde stimmte zu.

Kritik gab es jedoch von Beginn an von den Stadtverordneten aus den umliegenden Orten. Der Obergartzemer Konrad Hamacher etwa, damals noch CDU-Fraktionschef, machte massiv Front gegen die Pläne von Schönborn. Dessen Grubenbetrieb gegenüber der Eifel-Therme Zikkurat stand nicht im besten Ansehen der Bevölkerung, wie in zahlreichen Ausschuss- und Ratssitzungen deutlich wurde.

Stadt Mechernich legte Einspruch ein

Zeitweise sei die Grube eher als Deponie im Gebrauch gewesen denn als Abbaustätte für Ton, so Thomas Schiefer. Da Schönborn auch Transportunternehmer ist, wurden in der Grube immer wieder mal Erdaushub und andere Materialien abgeladen, sodass sich kleinere Hügel bildeten. Damit war das Bergamt nicht einverstanden. Daher musste Schönborn 210000 Tonnen abtragen, um das frühere Geländeprofil wieder herzustellen.

Die Stadt Mechernich legte schließlich Einspruch gegen die Genehmigung der Biogasanlage durch die Bezirksregierung Arnsberg ein. Dies brachte die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten ins Rollen. Über knapp acht Jahre zog sich das Verfahren hin. Nun gewann die Stadt den Prozess in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Unternehmer Schönborn, der eigenen Angaben zufolge weit mehr als 10000 Euro in die Planung der Anlage investiert hat, ist über das Urteil natürlich enttäuscht. Auf Anfrage dieser Zeitung erklärte er, dass er das Projekt nicht weiterverfolgen werde.

4,5 Millionen Euro hatte Schönborn in Firmenich investieren wollen. Die Trockenfermenter-Anlage sollte nach Angaben des Unternehmers eine Leistung von 660 Kilowatt haben und jährlich 13000 Tonnen Biomaterial verarbeiten können. Der Personalbestand in der Tongrube sollte von drei auf zehn Mitarbeiter aufgestockt werden.

Politiker befürchteten Geruchsbelästigung

Doch im Mechernicher Rathaus befürchtete man, dass von der Biogasanlage verursachte Geruchsemissionen den Betrieb der benachbarten Eifel-Therme Zikkurat nachhaltig beeinträchtigen könnten. Schönborn wollte die Ratsmitglieder mit der Besichtigung einer ähnlichen Anlage an der Mosel davon überzeugen, dass so gut wie keine Gerüche freigesetzt werden, wenn man mit einer so genannten „Black Box“ arbeite. Die soll eine Geruchsbelästigung der näheren Umgebung verhindern.

Bei der Vorführung an der Mosel kam es jedoch zu einem Störfall in der Anlage, so dass die Gäste aus Mechernich mit starkem Gestank konfrontiert wurden. „Das war quasi der Knackpunkt“, erinnerte sich Stadtplaner Thomas Schiefer: „Danach wollte keiner mehr dem Projekt zustimmen.“

Werner Schönborn ließ sich jedoch nicht beirren und betrieb sein Vorhaben weiter. Er modifizierte seine Planung mehrfach, um der Stadt den Wind aus den Segeln zu nehmen. Dennoch verlor die Bezirksregierung Arnsberg, vertreten durch das Land Nordrhein-Westfalen, die sich über mehrere Jahre hinziehenden Prozesse vor den Verwaltungsgerichten.

Die Kernfrage, die die Richter zu klären hatten, war, ob die Einrichtung einer Biogasanlage unter das Bergrecht fällt und deshalb keine Zustimmung der Stadt Mechernich benötigt. Da jedoch nur ein kleiner Teil der mit der Biogasanlage erzeugten Energie für den Grubenbetrieb verwendet werden sollte, kam die alte Formel „Bergrecht bricht Grundrecht“ diesmal nicht zur Anwendung. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte zugunsten der Kommune.

KStA abonnieren