Naturschutzbund im Kreis EuskirchenSuche nach Standorten für Windkraftanlagen wird schwieriger

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Kreis Euskirchen – Für den Naturschutzbund Nabu im Kreis Euskirchen ist der Fall ganz einfach: Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, einen Baustopp für vier im Bau befindliche oder schon fertiggestellte 75-Meter-Windkraftanlagen bei Swisttal-Odendorf zu verhängen, müsse auch der Kreis Euskirchen für seine laufenden Planungsverfahren Konsequenzen ziehen.

„Politik und Windkraftprojektierer müssen endlich akzeptieren, dass das südliche Rheinland und hier insbesondere der Kreis Euskirchen eines von nur noch zwei existierenden Kerngebieten der Artenvielfalt in Nordrhein-Westfalen ist“, fordert Nabu-Sprecher Ralf Wilke. In Zeiten, in denen die Bestände von Vögeln flächendeckend um bis zu 60 Prozent, die von Insekten gar um bis zu 80 Prozent zurückgingen, so der Naturschützer, sei die noch vorhandene Artenvielfalt im Kreis Euskirchen ein Vermögenswert im Bundesland Nordrhein-Westfalen im Bereich des Natur- und Artenschutzes. Die Bestandsrückgänge, so Wilke, seien wissenschaftlich belegt. Der Beschluss des OVG in Münster müsse, so Wilke, Auswirkungen auf laufende Genehmigungsverfahren für Windkraftplanungen im Kreis Euskirchen haben. So sei nach Einschätzung des Nabu die Stadt Zülpich gut beraten, eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung einer Windkraft-Konzentrationszone durchzuführen. Denn gerade hier gebe es windkraftsensible Vogelarten wie die Grauammer oder verschiedene Greifvogelarten , die ihre Verbreitungsschwerpunkte im Bereich der Römerstadt haben, so Wilke.

Planungssicherheit für alle Beteiligten gebe es deshalb nur mit einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung auf Ebene des Flächennutzungsplanes, so der Nabu-Sprecher.

Auch für das laufende Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen im Baasemer Wald, das vom Kreis Euskirchen durchgeführt werde, müsse das Urteil aus Münster Konsequenzen haben. So hatte der Nabu sich dafür ausgesprochen, den tatsächlichen Bestand der Fledermäuse grundlegend zu erfassen und sich nicht auf Festlegungen im Genehmigungsbescheid zurückzuziehen. Diese Forderung, so Wilke, sei berechtigt, wie der Fund einer Rauhautfledermaus bei Schleiden-Schöneseiffen beweise, die im Herbst 2015 eindeutig ein Schlagopfer einer Windkraftanlage in der Nähe des Nationalparks Eifel geworden sei.

Als „weit hergeholt“ bezeichnete am Dienstag der Abteilungsleiter Umwelt und Planung der Kreisverwaltung, Frank Fritze, die Schlussfolgerungen des Nabu. Zwar sei unstrittig, dass es immer schwieriger werde, geeignete Standorte für Windkraftanlagen zu finden, doch in Odendorf sei ganz einfach ein formaler Fehler geschehen, auf dem das Urteil des OVG Münster jetzt fuße. Wie man in Swisttal auf dieses Urteil reagiere, müsse man erst abwarten. Zum Schutz der Natur gebe es einen Leitfaden, den man nach geltendem Recht Thema für Thema abarbeite. Natürlich sei Naturschutz ein hartes Thema. Die Stadt Zülpich, so Fritze, stehe in engem Kontakt mit dem Kreis und berücksichtige den notwendigen Schutz der Grauammer und der Greifvögel. Zum Schutz der Fledermäuse gebe es technische Einrichtungen. So würden nach bestimmten Logarithmen Windkraftanlagen nachts abgeschaltet, um Fledermäuse zu schützen. Man gehe da von einem „Worst Case“-Szenario aus, setze den Schutz der Tiere also an oberste Stelle.

Der Kreis Euskirchen als Genehmigungsbehörde sei, so Fritze, zu Neutralität verpflichtet und halte sich ans Gesetz, das den Schutz der Natur und der Tiere vorschreibe. In Dahlem habe der Windkraft-Investor sogar von sich aus eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit angestrebt.

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