Pferd stirbt nach OPGutachter bezeichnet medizinische Behandlung als „Hinrichtung"

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Der braune Wallach „Grisu" starb an den Folgen eines eigentlich simplen Eingriffes.

Weilerswist/Bonn – Das traurige Ende des Pferdes „Grisu“, das nach einer Zahnoperation eingeschläfert werden musste, beschäftigt derzeit das Bonner Landgericht. Marisa B. (Name geändert), die langjährige Besitzerin des 23-jährigen Wallachs, ist davon überzeugt, dass die Pferdeklinik (Burg Müggenhausen) in Weilerswist ihrem „kleinen Feuerdrachen“ einen vorzeitigen Tod beschert hat. Entsprechend hat sie bei der 9. Zivilkammer Klage eingereicht. Wegen ärztlicher Behandlungsfehler fordert sie von der Tierklinik 2000 Euro Schadenersatz für den Wert ihres Pferdes; außerdem will sie die Behandlungskosten von 3900 Euro nicht bezahlen.

Einen Tag vor Weihnachten, am 23. Dezember 2013, kam der braune Wallach in die Pferdeklinik; ihm sollten zwei marode Zähne gezogen werden. Ein Eingriff der normalerweise mit lokaler Sedierung gemacht wird. Nicht aber bei „Grisu“. Das alte Pferd wollte sich nicht ins Maul schauen lassen, es hatte sich widerständig und bockig gezeigt. Daraufhin wurde das Tier unter Vollnarkose behandelt. Nach der OP jedoch ging es „Grisu“ nicht gut. Er fraß nicht richtig, hatte offenbar Darmprobleme, auch wurden Koliken diagnostiziert. Dennoch entließ die Pferdeklinik ihren Patienten, ein Tierarzt sollte sich um die weitere Behandlung des Pferdes im Heimatstall kümmern.

Darm verletzt,

tödlicher Einlauf

Die Klinik, so Marisa B.’s Klagevorwurf, habe ihr einstiges Reitpferd völlig unnötig unter Vollnarkose gesetzt, davon habe es sich nicht mehr erholt. Auch hätten die Ärzte das Tier zu früh entlassen.

Im Prozess vor der 9. Zivilkammer wurde jedoch bekannt: Die wahre medizinische Misshandlung des Wallachs fand erst nach der Klinik-Entlassung statt. Denn nach Ansicht eines Sachverständigen hat die Pferdeklinik keinen Behandlungsfehler gemacht, vielmehr sei der alte Wallach durch die rabiate Nachbehandlung eines Tierarztes „regelrecht hingerichtet“ worden. Denn der 86-jährige Veterinär hatte dem Pferd wegen der Koliken den Bauch punktiert. „Ein furchtbarer Fehler“, so der Gutachter, „wenn ein Student im Examen mit so einem Vorschlag käme, würde er durchfallen.“ Schließlich hatte der Tierarzt auch noch den Darm des Tieres verletzt und ihm einen Einlauf verpasst. Das sei sein Ende gewesen. Drei Tage später ließ Marisa B. „Grisu“ einschläfern. Nach diesem Gutachten stand für die Kammer fest: Die Klinik trägt keine Schuld am Tod des Wallachs. Aber die Klägerin, vertreten durch ihre Anwältin, wollte die Klage nicht zurückziehen. Jetzt werden die Richter die Klage per Urteil abweisen.

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