Landgericht BonnProzessbeginn nach Überfall in Zülpich-Füssenich – War es sogar Mord?

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Das Bild zeigt einen Kripo-Beamten am Tatort in Füssenich.

In Füssenich ist im August 2023 ein älteres Ehepaar überfallen worden. Der 76 Jahre alte Mann und seine 77 Jahre alte Frau wurden dabei lebensgefährlich verletzt.

Vor dem Landgericht in Bonn wird der brutale Überfall in Füssenich vom August 2023 verhandelt. Ein Opfer ist Anfang März gestorben.

Nach dem Tod eines der Opfer kommt nun auch eine Verurteilung wegen Mordes infrage: Vor dem Bonner Schwurgericht muss sich seit Dienstagmorgen ein 37-jähriger Rumäne wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an einem Überfall auf ein Rentner-Ehepaar im Zülpicher Ortsteil Füssenich im August vergangenen Jahres verantworten.

Die Anklage lautet derzeit noch auf versuchten Mord aus Heimtücke sowie gefährliche Körperverletzung. Der Angeklagte soll die Tat mit weiteren, bisher unbekannten Komplizen begangen haben. Zu Prozessbeginn am Dienstag wollte er sich zunächst weder zu seiner Person noch zu den Vorwürfen äußern.

Überfall auf Senioren sorgte in Füssenich für Aufsehen

Der Überfall im vergangenen Sommer hatte für reichlich Aufruhr in dem 800-Seelen-Dorf gesorgt: In den frühen Morgenstunden des 15. August schliefen die 77 Jahre alte Frau und ihr ein Jahr jüngerer Mann friedlich in ihren Betten, als sich mehrere Personen mit einem Schlüssel Zugang zu ihrer Wohnung in einer Hofanlage verschafften.

Mit einem stumpfen Gegenstand sollen mutmaßlich drei Täter die schlafenden Senioren so brutal geschlagen und getreten haben, dass die Ankläger von einer Tötungsabsicht ausgehen. Zudem soll der Angeklagte die reglosen Opfer mit einem Nylonseil an den Handgelenken gefesselt haben, bevor er mit seinen Komplizen floh.

Mutmaßliche Täter kommen aus dem erweiterten Umfeld der Familie

Die beiden Rentner überlebten den Überfall nur, weil es dem schwer verletzten Mann gegen 5 Uhr in der Früh gelungen war, seinen Neffen anzurufen, der unverzüglich Polizei und Rettungskräfte benachrichtigte. Erst nach einer Woche auf der Intensivstation war das Paar soweit genesen, dass es den Ermittlern den Tathergang schildern konnte.

Der Mann ist nach einer zwischenzeitlichen Besserung seines Gesundheitszustands Anfang März gestorben. Ob der Tod des 76-Jährigen eine Folge des Überfalls ist, soll ein rechtsmedizinisches Gutachten klären. Dessen Inhalt ist aber bisher nur dem Gericht und den Parteien bekannt. Es wird im Laufe des Prozesses thematisiert, für den das Landgericht Bonn bis zum 3. Mai vier weitere Verhandlungstermine angesetzt hat.

Ehefrau des Verstorbenen tritt als Nebenklägerin auf

Er gehe davon aus, dass die Kammer nun auch eine Verurteilung wegen vollendeten Mordes in Betracht ziehe, sagte der Anwalt der überlebenden Frau, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, vor dem Prozess. Und in der Tat sagte der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff, dass die Kammer bereits einen entsprechenden Hinweis erteilt habe.

Die Eheleute lebten auf einer Hofanlage, in der sich neben ihrer Wohnung mehrere Betriebsstätten unterschiedlicher Gewerke befinden. Den Schlüssel sollen die Täter am Tatort von einer zunächst mitangeklagten Person erhalten haben, deren Verfahren aber wegen noch laufender Ermittlungen abgetrennt wurde.

Schnell rückten nach der Auswertung von DNA-Spuren, die die Täter in der Wohnung der Senioren hinterlassen hatten, drei Verdächtige in das Visier der Ermittler. „Sie stammen aus dem weiteren Bekanntenkreis der Familie“, hatte der Sprecher der Bonner Polizei, Michael Beyer, im vergangenen September bestätigt. Der 37-jährige Angeklagte wurde im Rahmen der internationalen Fahndung am 16. September an der griechisch-bulgarischen Grenze verhaftet und am 18. Oktober nach Deutschland ausgeliefert.

Wie die Polizisten auf die Spur des Verdächtigen kamen, erläuterte einer der Beamten dem Gericht als Zeuge: Die am Tatort gesicherte DNA lieferte nämlich einen Datenbanktreffer, weil der Angeklagte im Jahr 2009 in Großbritannien einen Ladendiebstahl begangen hatte. Über eine mögliche Beute oder Motive wurde noch nichts bekannt.

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