Burg in LeichlingenFahrverbot auf Zufahrtsstraße zu Haus Vorst

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Die Stadtverwaltung möchte eine Ausnahme für Radfahrer.

Die Stadtverwaltung möchte eine Ausnahme für Radfahrer.

Leichlingen – Ein Verbotsschild untersagt neuerdings das Befahren des Haus-Vorster-Wegs. Eigentümer Graf von Mirbach-Harff, dem die einen Kilometer lange Zufahrt zur Burg gehört, war den Autoverkehr in seinem Waldgebiet satt. Er hat schon am Anfang der asphaltierten Straße, am Waldeingang hinter der Einmündung Friedensstraße, ein Verkehrszeichen aufgestellt. Das weist darauf hin, dass es sich um einen Privatweg handelt, auf dem die Durchfahrt verboten ist.

Wie die Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung bestätigt, ist das auch rechtens, weil es sich nicht um eine öffentliche Straße handelt. Auf sie ist außer den neuen Besitzern von Haus Vorst sowie Landwirten und Forstarbeitern auch niemand angewiesen. Seit dem Verkauf der Burg ist diese öffentlich nicht mehr zugänglich und es finden dort auch keine Veranstaltungen oder Trauungen mehr statt.

Auch für Radfahrer verboten

Neugierige Autofahrer, Spaziergänger und Hundehalter, die am Rand gerne parkten, und Motorisierte, die eine Abkürzung Richtung Rothenberg nehmen wollen, sind nun ausgesperrt.

Dummerweise gilt das Schild aber auch für Radfahrer. Die Verwaltung will daher mit dem Grafen Kontakt aufnehmen, um zu bewirken, dass Radler, etwa durch den Zusatz „Radfahrer frei“, von dem Verbot ausgenommen werden. Denn über den Haus-Vorster-Weg erreichen Radtouristen und andere umweltbewusste Bürger das Wegenetz an der Wupper Richtung Opladen. (hgb)

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