Klage abgewiesenNeubau der Leverkusener A1-Brücke kann voraussichtlich 2018 beginnen

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Leverkusen – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage des Netzwerks gegen den Lärm gegen den Neubau der Leverkusener Rheinbrücke abgelehnt.

Die erste Reaktion von NGL-Sprecher Manfred Schröder: „Wir sind enttäuscht. Das ist eine Katastrophe für Leverkusen.“

Urteilsbegründung

Die Behörden hätten keine Fehler gemacht, die zur Aufhebung ihrer Baupläne hätten führen können, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in der Urteilsbegründung.

Damit kann voraussichtlich wie geplant im Frühjahr 2018 mit dem Neubau begonnen werden. „Wir sind natürlich froh, dass das Urteil in diesem Sinne ausgefallen ist und unseren Plänen nun nichts mehr im Wege steht“, sagte Thomas Ganz, Regionalleiter des mit der Bauplanung beauftragten Landesbetriebs Straßen.NRW, der Deutschen Presse-Agentur.

Die Rheinbrücke ist Teil des stauanfälligen Kölner Autobahnrings. Über die Brücke rollt ein großer Teil des Fernverkehrs auf der A1 in Richtung Belgien und Frankreich.

Planer unter Zeitdruck

Die Planer stehen unter großem Zeitdruck: Lastwagen dürfen die Brücke seit 2014 nicht mehr befahren. Sie müssen deshalb auf andere Strecken ausweichen. Hätte das Gericht noch Nachbesserungen an den Plänen gefordert, hätte sich der Baubeginn vermutlich verzögert.

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Die Leverkusener Rheinbrücke

Die Kläger hatten kritisiert, dass nicht alle Alternativen für die geplante achtspurige Doppelbrücke geprüft worden seien - etwa eine Tunnellösung. Zudem fürchten sie erhebliche Gefahren für Umwelt und Gesundheit, weil einige Pfeiler der neuen Brücke auf dem Gelände einer alten Deponie errichtet werden sollen. Dort lagern unter anderem Produktionsabfälle der Bayer-Werke.

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Die Planer halten die Gefahren dagegen für beherrschbar und bekamen in dieser Frage Rückendeckung aus Leipzig. Die Risiken seien hinreichend ermittelt und beurteilt worden, urteilten die Richter. Für die Arbeiten im Deponiebereich hätten die Behörden Pläne aufgestellt, die die Sicherheit der Bevölkerung und der Bauarbeiter gewährleisteten.

Dass die von den Klägern gewünschte Tunnellösung nicht realisiert werde, sei rechtens, entschied der 9. Senat außerdem. Der Vorsitzende Richter stellte zudem klar, dass er kein Schiedsrichter zwischen verschiedenen planerischen Vorstellungen sei. In dem Prozess sei es ausschließlich darum gegangen, den Planfeststellungsbeschluss rechtlich zu prüfen.

Mehr als 120.000 Fahrzeuge nutzen Brücke

Die rund 50 Jahre alte A1-Brücke über den Rhein ist derart marode, dass Lastwagen sie nicht mehr nutzen dürfen. Mit Schranken werden Fahrzeuge, die schwerer als 3,5 Tonnen sind, am Befahren gehindert und vor der Brücke abgeleitet. Laut Bundesgericht wurde die Brücke einst für 40 000 Fahrzeuge pro Tag konzipiert, zuletzt hatte sie mit mehr als 120 000 Fahrzeugen ihre Belastungsgrenze erreicht.

Das Neubau-Projekt sieht im Detail zwei Brücken-Bauwerke vor. Zunächst soll nördlich direkt neben der maroden Brücke eine neue gebaut werden. Dann soll die alte Brücke abgerissen und an ihrer Stelle die zweite neue Brücke entstehen. (pb, dpa)

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