Kein Platz in AbschiebehaftBehörde musste abgelehnten Asylbewerber freilassen

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Leverkusen –  Die Ausländerbehörde der Stadt Leverkusen hat Anfang April einen abgelehnten Asylbewerber aus Mazedonien nicht in Abschiebehaft nehmen können, auch weil in den dafür vorgesehenen Haftanstalten in Büren (NRW) und Ingelheim (Rheinland-Pfalz) kein Platz frei war.

Eine Überstellung nach Pforzheim (Baden-Württemberg) scheiterte, weil die zuständige Zentrale Ausländerbehörde in Köln den Transport nicht garantieren konnte. Zudem fehlte ein entsprechende Anweisung der eigentlich zuständigen Ausländerbehörde im thüringischen Gotha. Der 23-Jährige war von der Polizei nach einer Personenkontrolle in Gewahrsam genommen worden.

Er konnte sich nicht ausweisen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte die Polizei fest, dass er von der Stadt Gotha in Thüringen zur Festnahme ausgeschrieben war.

„Die Ausländerbehörde Leverkusen hat im Zuge kollegialer Zusammenarbeit recherchiert, ob ein Abschiebehaftplatz hätte organisiert werden können, was nicht der Fall war“, sagte eine Sprecherin der Stadt. „Das haben wir der Ausländerbehörde mitgeteilt.“

Die dortige Behörde habe kein offizielles Amtshilfeersuchen gestellt, um beim Amtsgericht Leverkusen einen Haftbefehl gegen den Mazedonier zu erwirken. Deshalb habe man ihn auf Anweisung der Stadt Gotha freilassen müssen. In Thüringen hatte der Fall für Aufsehen gesorgt, weil eine Sachbearbeiterin der dortigen Ausländerbehörde offenbar mehrfach versucht hat, den Mann zu inhaftieren. „Ich bekomme ihn nicht in Abschiebehaft. Es ist zum Verzweifeln.“

Das Bundesland Thüringen verfügt über keine Abschiebehaftanstalt und hat die Einrichtung des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt mit genutzt, bis dort vor einigen Wochen ein Aufnahmestopp verfügt wurde. Insgesamt gibt es nur sechs Abschiebe-Gefängnisse in Deutschland.

120 Plätze in der Haftanstalt Büren

Die Haftanstalt in Büren ist nach Angaben eines Sprechers des NRW-Innenministeriums kürzlich von 100 auf 120 Plätze erweitert worden. Ein weiterer Ausbau auf 175 Plätze sei geplant. Die durchschnittliche Belegung habe im Jahr 2015 bei 58 Plätzen, 2016 bei 88 Plätzen gelegen. „Normalerweise haben wir genügend freie Plätze“, sagte ein Sprecher. „Das war diesmal aber nicht der Fall.“ Die Ausländerbehörde Leverkusen habe ohne ein Amtshilfeersuchen aus Gotha nicht eigenmächtig handeln können. Den Antrag auf die Vorführung bei einem Haftrichter müsse die federführende Behörde stellen.

„Das war in diesem Falle Gotha.“ Medienberichte, nach denen es sich bei dem Freigelassenen um einen wegen Sexualdelikten vorbestraften abgelehnten Asylbewerber aus Albanien handelt, wies die Ausländerbehörde Leverkusen zurück. Beim Landesverwaltungsamt Thüringen, das den dortigen Ausländerbehörden zur Seite steht, will man den Vorgang um den Mazedonier genau prüfen.

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