Zu hohe VergnügungssteuerVeranstalter von Ü-30-Partys in Leverkusen wirft hin

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Eine Ü30-Party in Leverkusen

Nach 16 Jahren hat Reinhard Lackmann seine Ü30-Partys im Leverkusener Forum erst einmal auf Eis gelegt.

In 16 Jahren sind laut Veranstalter mehr etwa 100.000 Gäste zu den Partys ins Forum Leverkusen gekommen.

Reinhard Lackmann kann es einfach nicht verstehen. „Wie kann man ein bestehendes System, das für alle zufriedenstellend ist, ändern?“ Lackmanns Agentur richtet seit 16 Jahren die Ü30-Partys im Leverkusener Forum aus. Damit ist aber erst mal Schluss. Weil die Stadtverwaltung eine neue Berechnung der Vergnügungssteuer für Lackmanns Partys anlegt, rechnet sich das Ganze für ihn nicht mehr.

Dreimal im Jahr – mit Ausnahme von Corona – hat Lackmann seine Partys veranstaltet, „sie liefen sehr gut“, sagt er, mit auf den Abend verteilt zwischen 2500 und 2800 Gästen.

Eine Ü30-Party in Leverkusen

Durch neue Vorgaben der Stadt, was die Vergnügungssteuer angeht, kann er die Feiern nicht mehr wirtschaftlich ausrichten.

Die Vergnügungssteuer, die Lackmann 16 Jahre lang an die Stadtkasse abführen musste, hatte sich dabei nach der Quadratmeterzahl des Forums gerichtet. Wie Lackmann berichtet, habe er das damals mit einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung so abgesprochen und immer so gehandhabt.

Die Alternative zu einer Steuerberechnung nach Quadratmeterzahl ist die nach verkauften Karten. Für eine Veranstaltung mit Tanzcharakter seien dafür 20 Prozent pro Karte fällig, so Lackmann. Voraussetzung ist, dass die genau Anzahl der Karten nachweisbar ist.

Und deshalb habe Lackmann mit der Stadt damals die Vereinbarung zur Berechnung nach Quadratmetern geschlossen. Denn: „Ich müsste mehr als 2500 Karten ausdrucken, die zur Stadt bringen. Die müsste sie zählen und stempeln. Nach der Party müsste ich mit den übrigen Karten, wenn denn welche übrig bleiben, wieder zur Stadt. Die müsste sie wieder zählen und aus der Differenz die Steuer berechnen.“

Das fanden sowohl Lackmann als auch der damalige Mitarbeiter unsinnig. Zumal damals der Verkauf noch nicht ansatzweise so digital und nachvollziehbar lief wie heute. Jetzt seien immer noch mehr als 1000 Eintrittskarten als „Hardtickets“ an mehreren Vorverkaufsstellen im Umlauf, also nicht digital, mit denen Lackmann dann so verfahren müsste.

Stadt Leverkusen kann keine Einzelheiten nennen

Lackmann sagt, für ihn könnten sich der neuen Berechnung nach die Steuern um bis zu 700 Prozent erhöhen. Zwar könne die Steuerlast pro Karte gemildert werden, indem Lackmann sogenannte Beigaben wie einen Begrüßungssekt und ein Kuchenbuffet anbiete. Aber auch das müsse er erst einmal kaufen. Wie er es auch dreht und wendet: Die Partys rechneten sich so nicht mehr.  „Das ist immer noch ein erheblicher Verlust pro Eintrittskarte.“ Einen Begrüßungssekt und ein Kuchenbuffet gab es auf den Partys bisher ohnehin immer, auf eigene Kosten, als Dank für das Entgegenkommen der Stadt vor 16 Jahren, berichtet Lackmann.

„Das Steuergeheimnis erlaubt es der Stadt Leverkusen nicht, Aussagen über einzelne steuerliche Sachverhalte zu machen“, lautet die Antwort aus dem Rathaus auf eine Anfrage des „Leverkusener Anzeiger“. Deshalb habe der Fachbereich Finanzen den Vorwürfen von Reinhard Lackmann öffentlich im Einzelnen nichts entgegenzusetzen. Man suche „aber zeitnah noch mal ein Gespräch mit dem Veranstalter und hat bereits Kontakt mit ihm aufgenommen“.

Grundsätzlich teilt die Stadt mit: „In der Vergnügungssteuersatzung werden nach § 5 und § 6 Tanzveranstaltungen, für die Eintrittskarten veräußert werden, anteilig nach dem Preis und der Anzahl der verkauften Karten besteuert. Eine Besteuerung anhand der Fläche kann laut Vergnügungssteuersatzung lediglich dann vorgenommen werden, wenn keine Eintrittskarten verkauft werden.“ In den entsprechenden Paragrafen heißt es: „Die Kartensteuer wird nach Preis und Zahl der ausgegebenen Eintrittskarten berechnet.“

Die Stadt gibt aber eine Perspektive, die Reinhard Lackmann vorsichtig optimistisch stimmen könnte: „Generell will der Fachbereich Finanzen prüfen, inwiefern die Erhebung einer Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen überhaupt so einträglich ist, dass diese den Bearbeitungsaufwand lohnt. Sollte diese Prüfung negativ ausfallen, soll eine Satzungsänderung vorgenommen werden, die vom Rat der Stadt Leverkusen dann wieder ratifiziert werden müsste.“

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