Mordprozess82-Jährigem droht Unterbringung in geschlossener Anstalt

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Leverkusen-Rheindorf – Weil die Staatsanwaltschaft ihn einerseits für schuldunfähig hält, andererseits aber als Gefahr für die Allgemeinheit einschätzt, droht Walter W. (Name geändert) die Unterbringung in einer geschlossene Anstalt. Ob der 82-Jährige, der im vergangenen Juni seine Frau ermordet haben soll, jemals wieder in Freiheit kommt, ist damit mehr als fraglich. Der Prozess vor der 5. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts begann am Freitagmorgen mit der Verlesung der Antragsschrift und wurde nach kaum 20 Minuten auf den kommenden Montag vertagt.

Wahnhafte Störung

Am Abend des Tattags soll der Rheindorfer seine fünf Jahre jüngere Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung an der Heinrich-Böll-Straße gegen 18 Uhr mit einer etwa 30 Zentimeter langen Eisenstange erschlagen haben. Dazu, so die Staatsanwältin, habe er sie heimtückisch von hinten angegriffen und dem arg- und wehrlosen Opfer mit mindestens sieben Schlägen den Schädel zertrümmert. Weil er an einer wahnhaften Störung leide, könne Walter W. aber nicht strafrechtlich belangt werden. Deshalb führt die Kammer auch kein Straf-, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren gegen ihn. Kurz nach der Tat war er bereits in die Dürener Landesklinik eingewiesen worden.

Im Verlauf der Beweisaufnahme wird eine psychiatrische Sachverständige ein Gutachten erstatten und darin voraussichtlich bestätigen, dass es sich bei dem Mord zwar um eine Beziehungstat mit einer wahrscheinlich jahrzehntelangen Vorgeschichte handelt, der 82-Jährige aufgrund seiner psychischen Erkrankung aber auch eine öffentliche Bedrohung darstellt. Vor Gericht wirkt der hochbetagte Rentner allerdings eher gebrechlich und braucht für beide Ohren Hörgeräte, um der Übersetzung seiner russischen Dolmetscherin folgen zu können.

Aussage angekündigt

Weil die Verständigung mit seinem aus der Ukraine stammenden Mandanten alles andere als einfach sei, bat der Verteidiger denn auch darum, nach der Verhandlung mit Hilfe der Dolmetscherin ein längeres Gespräch mit Walter W. führen zu dürfen. Darin werde es unter anderem um seine Aussage am Montagmorgen gehen. Oliver Kuttig, der Vorsitzende Richter, gewährte dem Anwalt diese Bitte. Die Chancen stehen damit offenbar nicht schlecht, dass die 5. Großen Strafkammer am zweiten Verhandlungstag etwas über die Hintergründe des tragischen Geschehens erfährt.

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