UrteilDrei Mädchen sexuell missbraucht - Leverkusener kommt mit Verwarnung davon

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Richterin beendete das Verfahren wegen Beleidigung.

Richterin beendete das Verfahren wegen Beleidigung.

Leverkusen – Dass die Mühlen der Justiz mitunter sehr langsam mahlen, kann Oliver K. (Name geändert) nur recht sein. Wäre der 21-Jährige kurz nach seiner letzten Tat im Frühjahr 2013 verurteilt worden, hätte das Jugendschöffengericht ihn nämlich mit ziemlicher Sicherheit ins Gefängnis geschickt. Drei Jahre später, in denen er sich nichts mehr hat zuschulden kommen lassen, fiel das Urteil um Welten milder aus: Wegen sexuellen Missbrauchs von drei damals elf- und 13-jährigen Mädchen wurde der Angeklagte gestern lediglich verwarnt und muss 50 Arbeitsstunden ableisten.

21 Taten, neben Missbrauch auch Nötigung und Besitz kinderpornografischer Filme und Fotos, listete die Staatsanwältin in ihrer Anklage gegen den Rheindorfer auf. Begonnen hatte er seine Serie bereits im Februar 2012, als er in einem Internetchat Kontakt zu einer damals Elfjährigen aufnahm. Oliver K. überredete das Mädchen zu sexuellen Handlungen bis hin zur Selbstbefriedigung, kaperte mit einem Virenprogramm die Kamera ihres Rechners und drohte, die von ihr gemachten Aufnahmen zu veröffentlichen, wenn sie ihm nicht mehr zu Willen sei.

Umfassendes Geständnis

Mit den beiden 13-jährigen Opfern, die im Verlauf des folgenden Jahres hinzukamen, verfuhr er auf ganz ähnliche Weise, wobei alle drei Mädchen unbegreiflicherweise zumindest anfangs bereitwillig auf seine Vorschläge eingingen und sich freiwillig vor der Webcam entblößten. Der 21-Jährige räumte die Vorwürfe gestern in vollem Umfang ein, wie er es auch schon bei einer ersten Verhandlung im vergangenen November getan hatte. Um die Frage nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten zu klären, hatte Richterin Nina Hilbert-Stegemann das Verfahren seinerzeit aber vertagt und einen psychiatrischen Sachverständigen hinzugezogen.

Der Gutachter berichtete dem Jugendschöffengericht jetzt, dass Oliver K. sich damals in einer völligen Ausnahmesituation befunden habe. Er entstamme einer gutbürgerlichen Familie, habe sich aber als Kind einer Operation wegen Schwerhörigkeit unterziehen müssen, der wahrscheinlich auch seine schulischen und sozialen Defizite geschuldet seien. Schließlich habe der Einzelgänger die Schule ganz abgebrochen und sich monatelang nur noch mit seinem Computer beschäftigt.

Positive Entwicklung

Er sei nicht pädophil, normal intelligent und voll schuldfähig, betonte der Sachverständige. Das Risiko eines Rückfalls sehr eher gering einzuschätzen, da Oliver K. hauptsächlich aus Mangel an Selbstbewusstsein gehandelt habe und nicht dazu neige, seine Interessen gewaltsam durchzusetzen. Inzwischen hole er auf der Volkshochschule den Hauptschulabschluss nach und befinde sich seit über einem Jahr auch freiwillig in Psychotherapie.

Das Jugendschöffengericht erkannte diese positive Entwicklung ausdrücklich an und beließ es bei der denkbar mildesten Strafe.

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