54-Jähriger in Waldbröl vor GerichtRuhestörer drohte mit einem Hammer

Lesezeit 3 Minuten
Justitia an einer Mauer

Eine Justitia mit verbundenen Augen an der Mauer eines Gerichtes (Symbolbild).

Waldbröl – Wenn Polizeibeamte zu einer Ruhestörung gerufen werden, wissen sie oft nicht, was sie erwartet. So auch in einem Fall aus dem Oktober 2016, der jetzt vor dem Waldbröler Amtsgericht verhandelt wurde: Polizisten gerieten an einen 54-jährigen Waldbröler, der allein zu Hause in seinen Geburtstag feiern wollte.

Der arbeitslose Diplom-Physiker wohnt bei seinen Eltern. Sein Vater (81) hatte die Polizei gerufen, weil der Sohn die Musik zu laut hatte. Zwei Beamtinnen der Waldbröler Wache rückten aus. Vom Vater waren sie gewarnt worden, dass die Beziehung zum Sohn nicht intakt sei und dieser zu Aggressionen neige. Als sie an der Wohnung des Angeklagten ankamen und klopften, öffnete der Ruhestörer nicht. Die Polizistinnen stellten sich vor und erklärten durch die geschlossene Tür, dass die Musik leiser gemacht werden müsse.

Vater warnte vor seinem Sohn

Daraufhin, so berichtete es eine der Beamtinnen im Zeugenstand, habe der Angeklagte gerufen: „Brecht doch die Tür auf!“ Dann habe er selbst die Tür plötzlich aufgestoßen und die Beamtinnen als „braune Suppe“ und „dumme Sau“ beleidigt. „Ich habe einen Hammer hier“, soll er gerufen haben. Es sei zu einer Rangelei gekommen.

„Die Situation lief aus dem Ruder“, schilderte die Polizistin vor Gericht. Als die Beamtinnen Pfefferspray gegen den Mann einsetzten, habe das die Situation erst mal „entschärft“. Die herbeigerufene Verstärkung überwältigte den Tretenden und Spuckenden, brachte ihn zu Boden und fixierte ihn. Auf der Wache randalierte der Angeklagte jedoch weiter. Die Blutprobe zeigte nach Angaben der Polizei einen Wert von 1,55 Promille Alkohol. Die Nacht verbrachte der Mann im Gewahrsam der Polizei.

Unbekannt war er den Ordnungshütern nicht: Die Beamtinnen kannten das Haus und den Störer von zahlreichen früheren Einsätzen, wie sie vor dem Amtsgericht aussagten. Und an Beschimpfungen seien sie gewöhnt, ergänzte ein weiterer Polizist, der aus dem Urlaub zum Gerichtstermin gekommen war.

Der Angeklagte hingegen beteuerte, er habe aus Notwehr gehandelt – aus Angst, denn er habe nicht gewusst, was die Polizei im Hause gewollt habe. Niemand habe ihm gesagt, dass er zu laut sei. Schuld an allem sei sein Vater, der gleich die Polizei gerufen habe. Er haben nicht gezielt gespuckt, sondern wegen des Pfeffersprays einfach zu viel Speichel im Mund gehabt. Einen Hammer habe er nur im Werkzeugkasten. Er könne sich nicht erinnern, um sich getreten zu haben. Auf mehrfache Anregung von Amtsrichter Carsten Becker entschuldigte er sich: „Wenn ich etwas Beleidigendes gesagt habe, war das keine böse Absicht.“

Eine weitere Beamtin, eventuell auch der Vater des Angeklagten, sollen am 10. August noch gehört werden. Die Staatsanwältin wird wohl auf eine Geldstrafe plädieren.

KStA abonnieren