Bewährungsstrafe für DrogenbesitzAmtsgericht verurteilt 51-Jährigen aus Wipperfürth

Lesezeit 1 Minute

Wipperfürth – Knapp 80 Gramm Marihuana lagerten ein 51-jähriger Mann und seine zwei Jahre jüngere Lebensgefährtin in der Küche ihrer Wipperfürther Wohnung. Deshalb mussten sie sich vor dem Wipperfürther Amtsgericht verantworten, das jetzt ein Urteil gegen beide verhängte. Der Mann erhielt vier Monate Haft auf Bewährung, seine Partnerin kam mit 700 Euro Geldstrafe davon.

Ganz knapp an einem Jahr Haft vorbei

Die Angeklagten räumten ein, den Stoff im vergangenen Oktober auf einem Wuppertaler Bahnhofsvorplatz erworben zu haben – für den Eigenverbrauch, wie beide übereinstimmende betonten. Namen der Verkäufer könne er nicht nennen, sagte der Mann. „In der Szene will man natürlich anonym bleiben.“

Vor allem der Angeklagte musste sich in der Vergangenheit mehrfach wegen des Konsums weicher und harter Drogen und Beschaffungskriminalität vor Gericht verantworten. Seine Bewährungshelferin beschrieb ihn als „schwer suchtabhängigen Menschen“.

Das Gericht ging mit seinem Urteil bei beiden Angeklagten über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. Eine Geldstrafe zeige bei dem Mann offenbar keine Wirkung mehr, betonte der Richter. Seine Entscheidungen begründete er vor allem mit der sichergestellten Menge. Laut Anklage ergab die Laboruntersuchung der Drogen einen reinen Wirkstoffgehalt von sieben Gramm.

Nur ein halbes Gramm mehr hätte die Tat zum Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis gemacht, machte der Vorsitzende den Angeklagten klar.

KStA abonnieren