„Doppelmord“ von SchildgenDarum dauerte der erste Prozesstag nur wenige Minuten

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Ein Ermittler verlässt im Juni 2014 nach der Tat das Haus in Schildgen.

Ein Ermittler verlässt im Juni 2014 nach der Tat das Haus in Schildgen.

Bergisch Gladbach/Köln – Mit einem weißen Aktenordner verdeckt der Bergisch Gladbacher Dachdecker Klaus G. (Name geändert) sein Gesicht, als er am Donnerstag den Gerichtssaal im Kölner Landgericht betritt.

Der 54 Jahre alte Angeklagte will nicht erkannt werden, sein Gesicht soll nicht mit der Tat verbunden werden, für die ihn das Landgericht im August 2015 verurteilt hatte und für das er nun zum zweiten Mal auf der Anklagebank sitzt.

Nach Ansicht des Gerichtes in der ersten Hauptverhandlung hatte der Handwerker am 18. Juni 2014 zwei Frauen im Bergisch Gladbacher Stadtteil Schildgen wegen offener Schulden, die er nicht begleichen konnte, getötet.

Die Tat an der Tochter wertete das Gericht als Totschlag, die an der Mutter als Mord mit Verdeckungsabsicht. Der Urteilsspruch im August 2015: Lebenslange Haft für die Straftaten. Aufgrund einer Fristversäumnis hatte der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Strafsache zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückgegeben.

Alle Prozessbeteiligten hatten gerade erst ihre Plätze eingenommen, da war der erste Prozesstag auch schon wieder vorbei. Die Vorsitzende Richterin Sabine Kretschmar vertagte die Verhandlung, bevor der Staatsanwalt die Anklage verlesen konnte.

Die Verteidiger des Bergisch Gladbachers hatten vor Verhandlungsbeginn einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt.

Der Anlass: In der ersten Verhandlung gegen den Bergisch Gladbacher waren zwei Pflichtverteidiger zugelassen worden. Im aktuellen Prozess hatte die Vorsitzende Richterin im Vorfeld entschieden, nur einen Pflichtverteidiger zuzulassen.

Dies wertete die Verteidigung als Befangenheit und stellte den entsprechenden Antrag. Sowohl der Staatsanwalt als auch die Nebenklagevertreter wollten dem Antrag der Verteidigung nicht folgen.

Allerdings merkte ein Nebenklagevertreter an, dass es durchaus üblich sei, in einem Verfahren von derartiger Wichtigkeit und Länge mit zwei Pflichtverteidigern in die Verhandlung zu gehen.

Die Vorsitzende Richterin beendete danach den ersten Verhandlungstag. Binnen einer Woche muss das Gericht nun über den Antrag der Verteidigung entscheiden.

Einen bereits festgelegten Termin für eine Tatortbesichtigung am 10. Oktober sagte das Gericht ab. Der Prozess wird am 12. Oktober fortgesetzt.

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