DoppelmordprozessDachdecker soll Frauen mit Beil getötet haben – was bisher geschah

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Ein Ermittler verlässt im Juni 2014 nach der Tat das Haus in Schildgen.

Ein Ermittler verlässt im Juni 2014 nach der Tat das Haus in Schildgen.

Bergisch Gladbach/Köln – Der Prozess gegen einen 53 Jahre alten Dachdecker, den das Kölner Landgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte,  wird ab dem 6. Oktober   erneut  verhandelt.

Weil das Landgericht das Urteil  nicht rechtzeitig überstellt hatte, hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Der Mann bleibt in Untersuchungshaft.

Nach 30  Verhandlungstagen hatte  die 5. Große Strafkammer am Kölner Landgericht das erste Urteil am 25. August 2015 gefällt.  Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 53-Jährige im Juni 2014 zwei Frauen mit einem Beil erschlagen hatte.

Die erste Tat an der Tochter wertete das Gericht als Totschlag, die zweite  an der Mutter als Mord mit Verdeckungsabsicht.  Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. 

Die Chronologie des ersten Verfahrens bis zum Urteil:

18. Juni 2014

In einem Haus in Schildgen werden eine 58-jährige Frau und ihre 84-jährige Mutter tot aufgefunden, beide sind mit einem Beil getötet worden.

Kurz darauf gerät der 53-jährige Dachdecker Klaus G. (Name geändert) ins Visier der Polizei. Der Gladbacher gibt an, die Leichen entdeckt zu haben. Während seiner Vernehmung wird er zum Tatverdächtigen und  muss in Untersuchungshaft.

12. März 2015:

Beim Prozessauftakt schweigt der Angeklagte. Laut Anklage sollen Schulden bei den Opfern das Motiv gewesen sein. Schon an den ersten Verhandlungstagen stellen die Verteidiger die Aussagen der Ermittler in Frage. Vom fast gleichen Standort aus will ein Beamter das Tatwerkzeug und eine Blutlache gesehen haben, sein Kollege aber nichts.

Ende März

Die Verteidiger stellen einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Strafkammer, weil sie mit einem Zeugen nicht einverstanden sind, ziehen den Antrag aber zurück.

Mitte Mai

Die Aussage des 24-jährigen Sohnes der  58-Jährigen fördert nichts Belastendes gegen den Dachdecker zutage. Dann fordern die Verteidiger die Streichung der Aussage des Leiters der Kölner Mordkommission. Der Grund: ein Formfehler während der Vernehmung ihres Mandanten.

Ende April

Die Verteidiger fordern die Aufhebung des Haftbefehls. Das Gericht lehnt den Antrag ab und ordnet eine neuerliche Beweisprüfung an.

Knapp ein Jahr nach dem Tod der Frauen finden Spurentechniker auf einer Dachdeckerhose, die wenige Tage nach der Tat beim Angeklagten sichergestellt worden war, Blutspuren eines Opfers.

Eine Zeugin will einen  Mann in schwarzer Kleidung zur Tatzeit am Tatort gesehen haben. Dieser ist bis heute nicht ermittelt.

10. August 2015

Für diesen Tag ist die Urteilsverkündung geplant. Doch die Verteidiger des 53-jährigen stellen erneut Beweisanträge, weil die angenommene Zeit für die Tat gar nicht ausgereicht haben könne.

Sie fordern, das Gericht solle die Tat nachstellen und einen Sachverständigen hinzuziehen. Der Antrag wird jedoch abgewiesen.

25. August 2015

Das  Kölner Landgericht verurteilt den 53-Jährigen wegen Totschlags und Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Februar 2016

Die Verteidiger  legen Revision am Bundesgerichtshof ein.

Juni 2016

Der Bundesgerichtshof gibt das Verfahren ans Landgericht zurück, es muss neu verhandelt werden.  Grund: Das Landgericht hat eine Frist versäumt.

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