GüteterminKürzung der Renten von ehemaligen Zanders-Mitarbeitern ist nicht rechtens

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Der Streit um Betriebsrenten bei Zanders geht weiter.

Der Streit um Betriebsrenten bei Zanders geht weiter.

  • Das Kölner Arbeitsgericht macht deutlich: Die Kürzung der Betriebsrenten von rund 2400 ehemaligen Mitarbeitern der Firma Zanders ist rechtlich nicht zu halten.
  • Das Bergisch Gladbacher Unternehmen fährt derzeit einen harten Sanierungskurs.

Bergisch Gladbach – Auf Rechtsanwalt Daniel Grabe – er vertritt die Papierfabrik Zanders – kommen schwere Zeiten zu.

Auch beim zweiten Gütetermin beim Kölner Arbeitsgericht wurde ihm – diesmal von Richterin Abou Lebdi – unmissverständlich deutlich gemacht: Die Kürzung der Betriebsrenten von rund 2400 ehemaligen Mitarbeitern der Firma Zanders ist rechtlich nicht zu halten.

Da es aber eine Vielzahl von Klagen – verschiedene Rechtsanwälte, verschiedene Kammern am Arbeitsgericht – gibt, wird sich Grabe in den nächsten Wochen fast täglich die Aussichtslosigkeit seiner Verteidigung anhören müssen. Und der Mann weiß, was auf ihn zukommt. Im Gericht räumte er ein: „Es wird angesichts der aktuellen Rechtsprechung schwierig.“

Eine Verhandlungsstrategie konnte Grabe nicht präsentieren. Zwar kenne er die aktuelle Rechtsprechung, aber dennoch gebe es zu den Rentenkürzungen bei Zanders „unterschiedliche Meinungen“. Schließlich müssten 500 aktive Mitarbeiter die Rente von 2400 Ehemaligen erwirtschaften. Rund vier Millionen Euro würden jährlich für die Betriebsrenten gezahlt. Und das in einer Situation, in der die Papierfabrik einen harten Sanierungskurs fahre.

Grabe: „Wir können nicht die gesamte Last der Sanierung auf die aktive Belegschaft abwälzen.“ Mit der Kürzung der Renten um 15 Prozent leisteten die Ehemaligen einen Anteil an der Sanierung. Richterin Abou Lebdi ging darauf nicht ein, sondern erklärte: „Es mag unterschiedliche Meinungen geben, die Rechtsprechung ist eindeutig.“

Bleibt die Frage, warum Zanders eine ganze Reihe von Prozessen führen will, die die Firma mit Ansage alle verlieren wird. Richtig ist: Nur wer klagt, bekommt seine Rente in voller Höhe. Rechtsanwalt Sören Riebenstahl, er vertritt über 70 Ex-Zandrianer, kann das Vorgehen der Firma aus „betriebswirtschaftlicher Sicht“ verstehen. Denn nur ein Bruchteil der Pensionäre klagt. Aktuell sind es wahrscheinlich rund 100.

Die genaue Zahl ist nicht bekannt, denn diese Klagen werden bei Gericht nicht zentral geführt. Hinzu kommen noch die Klagen der ehemaligen Vorstände, die nicht beim Arbeits-, sondern beim Landgericht verhandelt werden. Bei vier Millionen Euro Betriebsrenten spart Zanders durch die 15-prozentige Kürzung 600 000 Euro. Solange die Anwaltskosten niedriger als die Einsparungen sind, rechnen sich für die Papierfabrik die Kürzungen – auch wenn sie vor Gericht keinen Bestand haben. Riebenstahl nennt dieses mögliche Kalkül bei Zanders „dreist“. Im Interview mit dieser Zeitung hatte Zanders-Geschäftsführer Lennart Schley gesagt: „Wir brauchen die Kürzungen bei den Pensionären und werden freiwillig nicht auf diese Beträge verzichten.“

Im Augenblick wird die gesamt Summe, also 600 000 Euro, von Zanders gespart. Riebenstahl rechnet mit einem Urteil und einem vollstreckungsfähigen Titel erst in frühestens eineinhalb Jahren. Der Rechtsanwalt geht davon aus, dass Zanders gegen die Urteile vor dem Kölner Arbeitsgericht in Berufung gehen wird. Dann landen die Fälle beim Landesarbeitsgericht.

Erst nach dessen Urteil müssen die Kürzungen wieder zurückgenommen und die einbehaltenen Pensionen zurückgezahlt werden. Laut Riebenstahl verzinst mit fünf Prozent über dem Basiszins. Der Jurist: „Der Rechtsstreit wird an dieser Stelle zu Ende sein.“ Denn weitere Prozesse würden ohne Spareffekte und mit hohen Anwaltskosten keinen Sinn mehr für Zanders machen.

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