Landgericht KölnMordurteil muss wegen Rechenpanne aufgehoben werden

Lesezeit 2 Minuten
Prozess gegen den mutmaßlichen Doppelmörder aus Schildgen

Prozess gegen den mutmaßlichen Doppelmörder aus Schildgen

Wegen eines Rechenfehlers des Landgerichts Köln muss ein Mordprozess komplett neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil aus dem August 2015 auf, weil das Gericht nach Prozessende eine wichtige Frist nicht einhielt. Der BGH-Beschluss wurde am Donnerstag veröffentlicht, das Landgericht bestätigte den Vorgang.

Ein „Rechenversehen” der zuständigen Kammer

Die Frist, bis wann ein Urteil mit Stempel und Unterschrift bei den Akten sein müsse, berechne sich nach der Zahl der Verhandlungstage, sagte ein Kölner Gerichtssprecher der Deutschen-Presse Agentur. Dabei sei es zu einem „Rechenversehen“ bei der zuständigen Kammer gekommen - die Frist wurde gerissen.

Nun muss der Prozess komplett von vorne beginnen. Das bedeutet zum Beispiel, dass auch alle Zeugen noch mal vernommen werden. Der BGH entschied, dass dafür eine andere Kammer des Landgerichts zuständig sein soll.

Das Landgericht hatte am 25. August 2015 einen damals 53-Jährigen wegen Mordes und Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Ihm war vorgeworfen worden, in Bergisch Gladbach eine Bekannte mit einem Beil erschlagen zu haben, nachdem sich die beiden um die Rückzahlung seiner Schulden gestritten hätten. Als sich die 84 Jahre alte Mutter der Frau genähert habe, soll der Angeklagte auch ihr mit dem Beil den Schädel zertrümmert haben.

Besondere Schwere der Schuld

Der Vorsitzende Richter Heinz Hemmers sprach damals von einer „Gewaltexplosion“. Die Kammer stellte eine besondere Schwere der Schuld fest.

Nach 30 Hauptverhandlungstagen sei die sogenannte Urteilsabsetzungsfrist am 10. November 2015 abgelaufen, stellte nun der BGH fest. Tatsächlich sei das Urteil aber erst am 23. November bei den Akten gewesen. Es werde daher aufgehoben - und der Fall müsse nun neu verhandelt und entschieden werden. (dpa)

KStA abonnieren