Nur wenige KlagenFrühere Zanders-Beschäftigte bekommen weniger Betriebsrente

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Die Zanders-Grundstücke.

Für Frederik Brand, Sprecher des Kölner Arbeitsgerichts, ist es ein „tröpfelnder Eingang“. Gemeint sind die Klagen gegen die 15-prozentige Kürzungen der Zanders-Betriebsrente. Am 20. April hatte das Gericht entschieden, dass diese Kürzungen nicht rechtens sind.

Zwar handelte es sich um die Klage eines Einzelnen, aber damit war klar, dass auch alle anderen Betroffenen erfolgreich gegen Zanders vor Gericht ziehen können. Die Frage war, wie viele auf dieses Urteil gewartet hatten. Insgesamt sind rund 2400 ehemalige Zanders-Mitarbeiter betroffen. Brand: „Derzeit liegen dem Arbeitsgericht Köln 230 Klagen vor.“ Am 20. April waren es 175.

Für Rechtsanwalt Sören Riebenstahl ist das eine enttäuschende Entwicklung. Seine Kanzlei vertritt inzwischen 120 Ehemalige. „Auch bei uns gibt es diesen tröpfelnden Eingang.“ Von einem Ansturm aufs Arbeitsgericht könne jedenfalls keine Rede sein. Dabei habe jeder Betroffene die hundertprozentige Gewissheit, vor Gericht zu obsiegen.

„Über die Gründe, warum dennoch so wenige gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber prozessieren, kann ich nur spekulieren“,  sagt Riebenstahl. Bei vielen ginge es um wirkliche Kleinstbeträge,  für die es sich nicht lohne, vor Gericht zu ziehen. Andere akzeptierten die Kürzung wohl wirklich  und sähen sie als Beitrag zur Sanierung des Werkes an.

Exakt das war die Argumentation der Zanders-Geschäftsführung: Mit der 15-prozentigen Kürzung bei den 2400 Betriebsrentnern sollten 600 000 Euro eingespart werden. Geld, das dringend für den Sanierungskurs gebraucht werde.

Wer nicht klagt, bei dem bleibt es bei den Kürzungen. So ist derzeit die Situation wie folgt: Obwohl die Kürzungen nicht rechtens sind, spülen sie Geld ins Unternehmen. Für Riebenstahl geht die Strategie des Unternehmens damit unterm Strich voll auf: „Da helfen auch die gewonnenen Prozesse nichts.“

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