Hubertus Prinz zu Sayn-Wittgenstein„Unser Wunsch ist Naturschutz mit Augenmaß“

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In seinem Wald bei Schloss Strauweiler hat Hubertus Prinz zu Sayn-Wittgenstein einen Begräbniswald eingerichtet.

In seinem Wald bei Schloss Strauweiler hat Hubertus Prinz zu Sayn-Wittgenstein einen Begräbniswald eingerichtet.

Rhein-Berg – Am Mittwoch ist im Landtag die Gesetzesnovelle des Landesnaturschutzgesetzes diskutiert worden, die von Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne) auf den Weg gebracht wurde. Daniela Fobbe-Klemm hat mit Hubertus Prinz zu Sayn-Wittgenstein gesprochen. Der Odenthaler ist der größte private Waldbesitzer im Kreis und Vorsitzender der Bezirksgruppe Rhein-Berg/Leverkusen des Waldbauernverbandes.

Herr Wittgenstein, die rot-grüne Landesregierung hat mit ihrem Vorhaben für Ärger bei den Waldbesitzern und Landwirten gesorgt. Was sind die Hauptkritikpunkte?

Für uns im Wald ist es die Totholzproblematik. Das Belassen des Totholzes im Bestand ist nicht nur im Hinblick auf die Verwertbarkeit ein Thema, sondern vor allem ist es saugefährlich. Wenn tote Äste von einer großen Zahl abgestorbener Bäume herunterfallen können, dann ist das mit dem Waldbetretungsrecht kaum vereinbar. Inzwischen hat die Landesregierung dort aber nachgebessert, es wird wohl keine verpflichtende Angelegenheit werden.

Was ist für Sie noch kritikwürdig?

Die geplanten Biotopverbünde. Das sind Zonen, die bestehende oder noch zu schützende Biotope künftig miteinander verbinden sollen. Schon jetzt betragen die Schutzausweisungen für Biotope circa zwölf Prozent der Landesfläche. Nach Vorstellung von Minister Remmel sollen diese auf über 15 Prozent erweitert werden. Damit käme NRW weit über die im Bundesgesetz vorgesehenen zehn Prozent aller Flächen, die unter Schutz gestellt werden sollen. Kommen jetzt noch die Verbindungsflächen für die Biotope hinzu, könnte man mit Verboten und Einschränkungen auf etwa 25 bis 30 Prozent der Flächen rechnen, die dann nicht mehr von aktiven Landwirten und Waldbauern bewirtschaftet werden.

Warum wäre das ein Problem?

Weil Landwirte, vor allem in unserem Raum, Fläche brauchen. Betriebe sind im Bestand gefährdet, wenn sie in der Bewirtschaftung eingeschränkt werden oder keine Fläche für Grünland zukaufen oder pachten können. Auch die Bewirtschaftung des Waldes wird großflächig eingeschränkt, mit allen negativen wirtschaftlichen Folgen. Hinzu kommt, dass man seitens des Landes dafür sorgen möchte, dass auch künftig finanzstarke Naturschutzstiftungen ein Vorkaufsrecht auf Flächen haben, die bislang land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Auch diese Flächen würden dann für Grünland oder Beweidung wegfallen, oder man müsste mit extremen Auflagen seitens der Stiftungen rechnen, was dort noch an Landwirtschaft stattfinden dürfte.

Was ist mit künftigen Planungen?

Schon heute werden solche Biotop-Flächen in den Landesentwicklungsplänen ausgewiesen. Die Umsetzungen solcher Festsetzungen ist Sache der Kreise. Wenn bisher ein Thema im Landschaftsbeirat abgelehnt wurde, wurde, wurde es an den Kreistag zur Entscheidung zurückverwiesen. Auch das will die Landesregierung künftig ändern. Es soll nach oben, also an die Höhere Landschaftsbehörde abgegeben werden, die dann entscheidet. Nicht mehr der demokratisch gewählte Kreistag unter Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörden entscheidet, sondern die übergeordnete Verwaltungsbehörde.

Was würden Sie sich wünschen?

Dass diese Überregulierung auf ein normales Maß zurückgefahren wird. Jeder achte Arbeitsplatz in NRW hängt vom Forst- und landwirtschaftlichen Sektor ab. Womit sollen diese Menschen ihren Lebensunterhalt verdienen, wenn dort Arbeitsplätze wegfallen? Wir leben nicht mehr im Urwald, der Remmel augenscheinlich vorschwebt, sondern in einer Kulturlandschaft, die durch Nutzung der Natur durch den Menschen entstanden ist. Unser Wunsch ist Naturschutz mit Augenmaß, der auch auf die Belange der Menschen Rücksicht nimmt.

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