Bergisch GladbachDezernent mahnt unternehmerisches Arbeiten in Immobilienbetrieb an

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Die städtischen Otto-Hahn-Schulen sind Teil des Immobilienbetriebs.

Die städtischen Otto-Hahn-Schulen sind Teil des Immobilienbetriebs.

Bergisch Gladbach – Der Immobilienbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach hat das Jahr 2015 mit einem Verlust von 908.000 Euro beendet, oder anders ausgedrückt, der Wert der Gladbacher Liegenschaften hat im vergangenen Jahr um eine Million Euro abgenommen. Er umfasst allerdings immer noch 309 Millionen Euro.

Diese Zahlen legte jetzt Co-Dezernent Bernd Martmann dem zuständigen Infrastrukturausschuss und dem Rat vor, nicht ohne einen gewissen Stolz, aber auch nicht ohne die übliche Mahnung, dass der Immobilienbetrieb ohne kostendeckende Mieten kontinuierlich seine Substanz verzehre. Dass das immer noch nicht alle Ausschussmitglieder verstanden haben, verdeutlichten Nachfragen, wann denn die Gewinnzone erreicht sei. Natürlich nie, solange die Ausgaben strukturell höher als die Einnahmen sind. „Um da raus zu kommen, muss zusätzliches Geld in den Immobilienbetrieb fließen, das können wir mit eigener Kraft nicht schaffen“, stellte Martmann fest.

Stolz zeigte er sich trotzdem, dass es durch strikten Sparkurs gelungen sei, das Ergebnis gegenüber den Prognosen deutlich zu verbessern. Das interessierte auch FDP-Fraktionschef Jörg Krell: „Welche Faktoren waren es denn, mit denen das Ist-Ergebnis verbessert wurde?“ Martmann verwies auf eine große Menge von kleinen Maßnahmen: von günstigeren Versicherungsverträgen über gesenkte Reinigungsstandards bis zur optimierten Energiebilanz.

Wesentlich sei, dass man in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „unternehmerisch wirtschaften“ könne, ohne für jeden noch so kleinen Betrag und jede Einzelmaßnahme einer zentralen Bürokratie Rede und Antwort stehen zu müssen. „Früher wurden am Jahresende Haushaltsposten rigoros abgeräumt, damit man im nächsten Jahr nicht weniger Geld zugewiesen bekam. Heute dürfen die Leute selbst in die Satzung schauen und entscheiden: Wie verbessere ich den Plan?“

Abfallwirtschaft und Abwasser

Mit dieser Aussage wandte sich Martmann dezidiert gegen die Bestrebungen unter anderem der SPD, den Immobilienbetrieb heimzuführen in den allgemeinen Haushalt beziehungsweise mit zwei anderen Betrieben – Abfallwirtschaft und Abwasser – zu verschmelzen, um Überschüsse mit Verlusten zu verrechnen und steuerlich geltend zu machen.

Freilich: Wenn man die Verluste des Immobilienbetriebs gegen die (eigentlich gar nicht zulässigen) Überschüsse des Abwasserbetriebs aus dem Gebührenaufkommen verrechnet, dann kann man auf der anderen Seite nicht mehr so herzhaft Überschüsse abschöpfen, wie das bisher geschieht. Das gibt auch der SPD zu denken, denn sie stellt dem Bürgermeister dazu ein paar Fragen.

Die wichtigste: „In einem großen Eigenbetrieb Abwasserwerk, Immobilienbetrieb und Abfallwirtschaft würden die Verluste des Immobilienbetriebs ausgeglichen. Wie hoch wären, unter Zugrundelegung der derzeitigen Zahlen, die liquiden Mittel, die danach noch abgeführt werden könnten?“

Bisher werden 5,8 Millionen Euro für den Kernhaushalt abgeschöpft. Würden die entfallen, möchte die SPD den Betrag durch Erhöhung der Grundsteuer auffangen. Die zweite wichtige Frage ist also: Wie hoch müsste die Grundsteuer B erhöht werden, um dies zu kompensieren?

Beschluss über Struktur im Dezember

Die Entscheidung darüber, wie es mit den Eigenbetrieben der Stadt weitergehen soll, ist aufgeschoben. Erst im Dezember solle der Haupt- und Finanzausschuss darüber beraten, beschloss der Stadtrat am Donnerstagabend. Es geht um den Immobilienbetrieb, das Abwasserwerk und die Abfallwirtschaft. Alle drei arbeiten eigenständig, obwohl sie hundertprozentige Einrichtungen der Stadt sind.

Dass ihre Bilanzen nicht direkt im städtischen Haushalt auftauchen, hat der Kreis als Aufsichtsbehörde bemängelt. Mögliche Auswege sind die Rückführung der Betriebe in den Kernhaushalt oder die Überführung aller drei Betriebe in einen neu zu gründenden einzigen großen Eigenbetrieb.

CDU und SPD haben die Stadt beauftragt zu prüfen, welche Kosten die beiden Varianten verursachen würden. Geklärt werden soll auch, ob Steuererhöhungen anfallen und ob im Falle einer Zusammenlegung in einen einzigen Eigenbetrieb weiterhin wie bisher 5,8 Millionen Euro in den Kernhaushalt überführt werden können. 

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