Mit Hammer und Messer getötetBedburger muss für Mord an Freundin lebenslang in Haft

Lesezeit 3 Minuten
Rechtsanwalt Axel Geist (l.) vertritt den Angeklagten.

Rechtsanwalt Axel Geist (l.) vertritt den Angeklagten.

Bedburg – Die 11.  Große Strafkammer des Landgerichts Köln hat  den 37-jährigen Bedburger gestern wegen heimtückischen Mordes an seiner  Lebensgefährtin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.   Sie folgte damit dem Antrag der Oberstaatsanwältin. Ohne sichtbare Emotionen nahm der Angeklagte das Urteil und die  Ausführungen der Vorsitzenden Richterin zur Kenntnis.

Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der 37-jährige Mann  auf die damals 37 Jahre alte Frau, Mutter zweier Söhne aus einer früheren Beziehung, mit einer Tötungsabsicht einschlug.    In den frühen Morgenstunden des 19. September 2015 griff er zum Hammer und schlug  seiner Partnerin, die wehr- und arglos auf einer Couch saß  und mit ihrem  Handy spielte,   mit großer Wucht gegen die rechte Kopfhälfte. Sie erlitt dabei einen doppelten Schädelbruch und fiel bewusstlos  nach hinten. Anschließend nahm der Angeklagte ein Messer, klappte die Klinge heraus und stach viermal „bis zum Anschlag“ in die Herzgegend.

Der Tat vorangegangen  waren offenbar  zahllose Streitgespräche und der   ernsthafte Trennungswille des späteren Opfers.

Als sie sich 2008 kennengelernt haben, soll der Angeklagte in ihr eine Art Seelenverwandte gefunden haben.  Die junge Frau galt im Freundeskreis als lebenslustig, engagiert, zielstrebig und hilfsbereit.  Zu ihrem großen Bekanntenkreis zählten auch verschiedene Männer,  zu denen sie sich ab 2014 mehr und mehr  hingezogen gefühlt habe.

Während sie als Krankenschwester tätig war, sich bei den Pfadfindern engagierte, das Abitur nachmachen  und gar ein Studium absolvieren wollte,  zog sich der Angeklagte immer stärker in den häuslichen Bereich zurück.  Zuletzt sollen ihn immer häufiger Eifersuchtsfantasien gequält haben.   „Sie hätten an sich arbeiten müssen, um bei der Entwicklung Ihrer Partnerin mithalten zu können. Es lag auf der Hand, dass sie  eines  Tages sagen würde,  »ich hab andere Pläne«, richtete die  Vorsitzende Richterin das Wort direkt an den Angeklagten.

Auf Beziehung fixiert

Er sei fixiert gewesen auf die Beziehung, weil er  nichts anderes hatte.   „Sie sahen sie als Ihren Besitz, den Sie auf jeden Fall behalten wollten.“ Nur so seien auch  Äußerungen gegenüber Zeugen zu verstehen, in denen er  angekündigt haben soll, sie  töten zu wollen, damit sie keinesfalls mit einem anderen Mann glücklich werde. 

Seine Sorge hinsichtlich einer sexuellen Beziehung zu  einem anderen Mann schien sich Anfang September 2015 zu bestätigen, als er vorzeitig von einem Wochenendausflug zurückkehrte und seine Freundin mit einem  Bekannten nahezu unbekleidet in der Waschküche antraf.  Damals sei er mit einem Hammer auf das Paar losgegangen, allerdings habe ihn seine Freundin besänftigen können. Danach sei  die Situation  zwischen beiden immer schwieriger geworden. Schließlich habe sie ihm ein Ultimatum gestellt, er solle die Wohnung zwei Tage später mit seinen beiden Hunden verlassen. Erst zu diesem Zeitpunkt habe er die Ernsthaftigkeit   ihres Trennungswunsches wohl erkannt.

Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe verneinte die Kammer in ihrem Urteil. Er habe aus Hass, Zorn und Eifersucht gehandelt. „Eifersucht  muss nicht zwingend sittlich  auf tiefster Stufe stehen“, so die Richterin.  Rechtsanwalt Axel Geist, der  den Angeklagten verteidigte,  kündigte an, Revision einzulegen.

KStA abonnieren