Erftstädter OrdungsamtBeschwerden über grillende Nachbarn häufen sich

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Erftstadt – Beim Ordnungsamt gehen immer mehr Beschwerden von Bürgern ein, die sich über das Grillen in ihrer jeweiligen Nachbarschaft beschweren, berichtet  Amtsleiterin Annette Mandt.  Die Nachbarn sollten versuchen,  sich untereinander zu einigen, oder eine  für ihren Bezirk zuständige Schiedsperson einschalten. Lärm sei einer der häufigsten Gründe für den nachbarschaftlichen Streit, berichtet Mandt.

Verbindliche Regeln seien in der Erftstädter Satzung festgelegt. Danach sei der Betrieb von Rasenmähern und ähnlichen Geräten  nur an Werktagen in der Zeit von 8  bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr gestattet.

„An Sonn- und Feiertagen sind  darüber hinaus  alle Arbeiten verboten, die die äußere Ruhe des Tages stören“, berichtet die Amtsleiterin.

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Grundsätzlich seien  in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr Betätigungen, die die Nachtruhe stören, verboten. Musik dürfe nur so laut sein, dass unbeteiligte Personen sich  nicht übermäßig belästigt fühlten.

„Auch die Gäste einer Geburtstagsfeier müssen Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen“, stellt Mandt klar. Häufig gebe es zudem  Beschwerden über bellende Hunde. Die Tiere seien  generell so zu halten, dass Nachbarn  nur  „geringfügig belästigt“ würden. 

Behörde wägt ab

Das Ordnungsamt wäge ab, ob  Strafen verhängt würden. Wer absolut uneinsichtig sei, müsse mit einem   Verwarnungsgeld bis  55 Euro rechnen. Bei schweren Verstößen oder gefährlichem offenen Feuer drohten auch mehrere Hundert Euro Bußgeld. Die Stadtverwaltung kümmere sich um alle gemeldeten Fälle und arbeite sie nach Priorität ab.  Das Ordnungsamt  hat insgesamt vier Außendienstmitarbeiter.

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