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Prozess28-Jähriger muss nach mehreren Diebstählen ins Gefängnis

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Kerpen/Frechen – „Unter den vielen Flüchtlingen, die mit guten Absichten nach Deutschland kommen, die Hilfe brauchen und die sich integrieren wollen, gibt es leider auch einige, die ihr Gastrecht missbrauchen, und dazu gehört leider auch der Angeklagte“, sagte der Vorsitzende Richter des Amtsgerichts Kerpen am Dienstag.

„Es muss ein deutliches Zeichen gesetzt werden, nicht nur für den Angeklagten, sondern auch für Gleichgesinnte, dass es so nicht geht.“

Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung, vierfachen Diebstahls in schweren Fällen und eines räuberischen Diebstahls im minderschweren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Untersuchungshaft wird voll angerechnet.

Obwohl die Staatsanwältin lediglich eine Bewährungsstrafe als „letzten Warnschuss“ gefordert hatte, sah das Gericht die Voraussetzungen hierfür nicht als erfüllt an.

„Der Angeklagte ist seit März 2014 in Deutschland und sehr schnell straffällig geworden“, sagte der Richter. „Wir müssen annehmen, dass er mit einer Bewährungsstrafe weitere Straftaten begehen würde.“

Acht Vorstrafen

Der 28-Jährige habe bereits acht einschlägige Vorstrafen und sei bereits mehrfach wegen ähnlicher Taten zu Geldstrafen verurteilt worden. Bereits 2014 sei er abgeschoben worden, aber trotz Einreiseverbots wieder nach Deutschland gekommen.

Als dem Angeklagten nach dem Urteilsspruch bewusst wurde, dass er in Haft bleiben muss, flehte er um eine letzte Chance und ließ durch seinen Dolmetscher angeben, er habe ein Recht auf Bewährung.

Der Richter entgegnete jedoch: „Dieses Recht haben Sie verwirkt.“ Anschließend verkündete der Richter unter Ausschluss der Öffentlichkeit noch einen weiteren Haftbefehl vom Amtsgericht Kleve aufgrund von vier Diebstählen zwischen August und September 2015.

Der Angeklagte weinte während der Verhandlung immer wieder mit hörbarem Schluchzen. Sein Verteidiger erklärte, die Mutter des Angeklagten sei im Juli gestorben und es gehe ihm sehr schlecht, auch weil er nicht an der Beerdigung teilnehmen konnte, da er in U-Haft saß.

Umfassendes Geständnis

Positiv wertete das Gericht, dass der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegte. Negativ fiel ins Gewicht, dass die Angaben zu seiner Person zum Teil falsch waren. „Im Bundeszentralregister gibt es 16 verschiedene Daten zu Ihrer Person“, sagte der Richter.

In der Verhandlung gab der Angeklagte an, in Frankreich geboren und aufgewachsen zu sein. Bei der Einreise gab er jedoch an, algerischer Staatsangehöriger zu sein und wurde als solcher erfasst.

Vor Gericht konnte er sich nicht mehr an eine Adresse in Frankreich erinnern. Das Schöffengericht wertete die abweichenden Angaben als Versuch, ein Bleiberecht in Deutschland zu erwirken.

Das Grab seiner Mutter wird der 28-Jährige vorerst nicht besuchen können. Wenn das Verfahren gegen ihn nicht eingestellt wird, droht ihm noch eine weitere Verhandlung aufgrund der Diebstähle in Kleve. Über eine erneute Abschiebung entscheidet die Ausländerbehörde.

„Leider führt der Umstand, dass unter den Flüchtlingen auch einige sind, die nicht gewillt sind, sich hier an die Regeln zu halten, dazu, dass auf die Flüchtlinge insgesamt ein schlechtes Licht fällt“, sagte der Richter. „Diese Gruppe verspielt ihr Recht auf einen Neuanfang in Deutschland.“

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