EitorfKeine Haft-Entschädigung trotz Freispruchs im Prozess „Mord ohne Leiche“

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Eine Hundertschaft der Polizei durchkämmte 2012 auf der Suche nach Sandra D. das Gebiet zwischen Eitorf-Bach und Hennef-Süchterscheid.

Eine Hundertschaft der Polizei durchkämmte 2012 auf der Suche nach Sandra D. das Gebiet zwischen Eitorf-Bach und Hennef-Süchterscheid.

Bonn/Eitorf – Trotz Freispruchs im Prozess „Mord ohne Leiche“ bekommt der einst beschuldigte 44-jährige Klinikkoch aus Eitorf keine Haftentschädigung.

Das Oberlandesgericht Köln hat die Beschwerde der Verteidigung jetzt abgewiesen, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.

Zweieinhalb Jahre hatte der wegen Totschlags angeklagte Ehemann in Untersuchungshaft gesessen, weil der Verdacht bestand, dass er seine 41-jährige Ehefrau, die seit September 2012 spurlos verschwunden ist, getötet hat. Mit dem Freispruch hätte ihm grundsätzlich eine Entschädigung von knapp 30 000 Euro (27 Euro pro Tag) zugestanden.

Aber schon die 1. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts hatte am Tag des Freispruchs dem 21. Dezember 2016 die Haftentschädigung nicht gewährt: Der 44-Jährige habe seine Strafverfolgung vorsätzlich und grob fahrlässig verschuldet. Denn der Klinikkoch hatte einer späteren Geliebten gestanden, dass er die Vermisste getötet und zerstückelt hat.

Aussagepsychologin gehört

Er habe damit rechnen müssen, so die Richter, dass die Geliebte zur Polizei geht. Genau das tat sie.

Damit habe er sich „wohl ein Eigentor geschossen“, formulierte es der Angeklagte. Tatsächlich wurde er dringend tatverdächtig und am 30. August 2013 verhaftet. Seine Beteuerungen, er habe seine Frau nicht getötet, das Geständnis habe er für die Geliebte erfunden, wurde ihm nicht geglaubt. Nicht zuletzt gab es in seinen teilweise bizarren Erzählungen einige Hinweise, dass er Täterwissen hat.

Das Bonner Schwurgericht hat ihn im ersten Prozess wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt. Trotz der dichten Beweiswürdigung hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf.

Das angebliche „Geständnis“ sei nicht belastbar. In dem zweiten Verfahren wurde eine Gutachterin gehört, die über falsche Geständnisse geforscht hat. Die Berliner Professorin für Aussagepsychologie konnte nicht ausschließen, dass der Angeklagte den Hergang des Verbrechens erfunden hat, um sich vor der Geliebten wichtig zu machen.

Entsprechend musste der Klinikkoch freigesprochen werden.

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