Jugendamt in HennefGericht rügt Fehler im Auswahlverfahren für Leitung

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Hennef – Die Neubesetzung der Leitung für das Amt für Kinder, Jugend und Familie gerät zur unendlichen Geschichte. Gegen den Beschluss des Jugendhilfeausschusses, Waltraud Bigge diese Position zu übertragen, hatte der Stadtrat Miriam Overath zur Leiterin bestimmt.

Gegen diese Entscheidung hatte Bigge beim Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Anordnung auf vorläufige Untersagung der Stellenbesetzung erwirkt. Die Stadt hatte darauf hin beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde eingelegt, die per Beschluss abgewiesen wurde – die Stelle bleibt vorläufig unbesetzt. Dabei geht es um Anforderungsmerkmale bei der Auswahlentscheidung.

Die derzeitige Sozialamtsleiterin Bigge hat eine abgeschlossene Ausbildung im Rahmen der Beamtenlaufbahn und ist Stadtverwaltungsrätin. Seit mehr als 25 Jahren ist sie Amtsleiterin. Sie hätte, so entschied das Gericht, nicht vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen werden dürfen, nur weil sie keine Hochschul- oder Fachhochschul-Ausbildung als Sozialarbeiterin respektive Sozialpädagogin hat. Ihre Mitbewerberin dagegen hat ein entsprechendes Studium abgeschlossen und arbeitet seit Jahren im städtischen Jugendamt. Für sie würde die Stelle einen Sprung von vier Gehaltsstufen bedeuten.

In der Stellenausschreibung war im Anforderungsprofil keine spezielle Ausbildung gefordert worden. Noch im März hatte der Bürgermeister auf eine SPD-Anfrage geantwortet: „Insofern ist ein Hinweis in der Stellenausschreibung selber nicht angezeigt und würde eher dazu beitragen, potenziell geeignete Bewerber und Bewerberinnen von einer Bewerbung abzuhalten.“ In der Beschlussvorlage zur Besetzung vom 15. Juni 2015 für den Rat war dagegen nachträglich ein Studium der Sozialpädagogik oder Sozialarbeit gefordert.

Der Rat folgte dem in seiner Abstimmung, Overath wurde für die Leitung des Amtes bestimmt. Sie ist übrigens die Ehefrau des Personalamtsleiters. Der Bürgermeister, so steht es in dem Beschluss, hätte Bigge nicht wegen Fehlens von Fachkompetenz aus dem weiteren Leistungsvergleich ausschließen dürfen. „Er (der Rat) ist von der fehlerbehafteten Beschlussvorlage des Bürgermeisters vom 15. Juni 2015 ausgegangen“, so das OVG. Gerichtlich müsse nun unter anderem überprüft werden, „ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind“. Bigge erklärte auf Anfrage: „Ich habe die Klage gewonnen und damit klargestellt, dass das Anforderungsprofil an einer Stelle zu Unrecht im Laufe des Auswahlverfahrens verändert wurde.

Laut Urteil muss die Auswahl wiederholt werden. Leider gab es noch kein Gespräch dazu mit dem Bürgermeister, obwohl das Urteil bereits am 18. Dezember gefällt wurde und ich mehrfach um einen Termin gebeten habe.“ Tatsächlich gehe es um ein neues Auswahlverfahren, nicht um eine neue Ausschreibung. Entgegen der Auffassung der Stadtverwaltung habe der Jugendhilfeausschuss durchaus ein Mitspracherecht. „Es wird auf Basis dieses Urteils mit Rechtsanwälten beraten, wie entweder die Stelle neu ausgeschrieben wird“, sagte Stadtpressesprecher Dominique Müller-Grote, „oder wie die beiden eingegangenen Bewerbungen neu gewürdigt werden.“ Bis dahin bleibt die Leitung des Amtes unbesetzt. Overath übernimmt so lange kommissarisch die Aufgabe.

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