ArbeitsgerichtFührungskraft der Bad Honnef AG wird gekündigt und soll 470.000 Euro zahlen

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Der Eingang des Unternehmens Bad Honnef AG.

Die Zentrale der Bad Honnef AG liegt an der Lohfelder Straße.

Wegen Fehlverhaltens im Job wurde eine Führungskraft der Bad Honnef AG gekündigt – zudem muss er 470.000 Euro Schadenersatz zahlen. Einen Mitarbeiter trifft es noch deutlich heftiger.

Vor dem Arbeitsgericht geht es in der Regel um Arbeitszeugnisse, um ausstehende Lohnzahlungen, um fristlose Kündigungen. Dass ein Unternehmen von einem früheren Mitarbeiter Schadensersatz in Millionenhöhe fordert, das hat dagegen absoluten Seltenheitswert. Nun gab es im Abstand von nur wenigen Wochen zwei ähnlich gelagerte Fälle – der Arbeitgeber war in beiden die Bad Honnef AG.

So heißen die Stadtwerke der Bäderstadt, die sich zu 96 Prozent im Besitz der Kommune befinden. Sie fordern gesamt 6,5 Millionen Euro von zwei früheren Beschäftigten. Im ersten Fall waren sie damit erfolgreich: Die erste Kammer des Siegburger Arbeitsgerichts sprach dem Energieversorger 3,5 Millionen Euro zu. Die Klage des Mitarbeiters gegen die fristlose Kündigung wurde abgelehnt. Nun fand die Güteverhandlung im zweiten Fall statt.

Urteil liegt deutlich unter den Forderungen der Bad Honnef AG

Wieder ging es um eine fristlose Kündigung, gegen die eine Führungskraft vor dem Arbeitsgericht geklagt hatte. Der Arbeitgeber erhob Widerklage und forderte vier Millionen Euro Schadensersatz. Der Vorwurf, wie im ersten Fall, lautete: Der Mitarbeiter habe seine Pflicht verletzt und damit das Unternehmen geschädigt.

Das Gericht hielt die fristlose Kündigung für wirksam und wies die Klage der Führungskraft ab. Den Schadensersatz wurde jedoch mit knapp 470.000 Euro deutlich niedriger bemessen, als es die Bad Honnef AG gefordert hatte, weil die Kammer von einem Mitverschulden des Arbeitgebers ausging. Die Widerklage des Unternehmens wurde abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens muss der Energieversorger zu 91 Prozent tragen, der Kläger zu neun Prozent.

Hintergrund beider Fälle sind Lieferverträge mit zwei großen Firmen

Der Hintergrund in beiden Fällen sind Lieferverträge mit zwei großen Firmen. Die Bad Honnef AG hatte quasi eine Zwischenhändlerfunktion: Sie bot als Verkäufer Strom zu einem Preis x an und musste diesen Preis als Ankäufer innerhalb von fünf Minuten bestätigen. Doch das unterblieb.

Da die Preise infolge des Ukrainekriegs sprunghaft stiegen, musste die Bad Honnef AG die Energie teuer einkaufen und billig verkaufen, um ihre Lieferpflichten zu erfüllen. Wegen des erheblichen Umfangs der beiden Großaufträge entstand ein Millionenschaden.

Die Führungskraft, eingestuft in der höchsten Gehaltsklasse, sei eigens für die Kontrolle der Stromverkäufer eingestellt worden, erläuterte Kersten Kerl, der Geschäftsführer der Bad Honnef AG, vor dem Arbeitsgericht. Denn auch in der Vergangenheit sei es zu Unregelmäßigkeiten gekommen.

Gericht wertete Fehlverhalten des Stromverkäufers als Vorsatz

Das bestätigte der Ex-Beschäftigte, die Probleme hätten aber nicht den Privatkundenbereich betroffen, dem er sich schwerpunktmäßig gewidmet habe. Die Kontrollen seien stichprobenmäßig erfolgt, die Stromverkäufer seit Jahrzehnten schon im Unternehmen beschäftigt. Er habe diesen vertraut. Die Bad Honnef AG wollte die Fragen der Redaktion nach den Folgen des Millionenschadens für das Unternehmen unter Verweis auf das laufende Verfahren bislang nicht beantworten.

Einer der Stromverkäufer wurde bereits von der ersten Kammer des Arbeitsgerichts zu der hohen Schadensersatzzahlung verurteilt. Das Gericht wertete sein Fehlverhalten als Vorsatz, er habe offenbar warten wollen, dass die Preise sinken. Ein zweites Verfahren gegen einen zweiten Stromverkäufer befinde sich derzeit in außergerichtlicher Klärung, hieß es. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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