Rotlicht-Pate muss neun Jahre hinter Gitter

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Zivilfahnder in schusssicheren Westen und mit Maschinenpistolen sowie eine Hundertschaft Polizisten in Uniform konnten gestern abrücken: Der unter strengsten Sicherheitsmaßnahmen verhandelte Prozess gegen den einst mächtigsten Mann der Kölner Türsteher- und Rotlichtszene Necati A. und seinen Komplizen endete erwartungsgemäß mit dem Urteil, das zuvor in Rechtsgesprächen ausgehandelt worden war.

Wegen Rädelsführerschaft einer kriminellen Vereinigung, schweren Menschenhandels, Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Zuhälterei wurde der Rotlichtpate zu neun Jahren, sein Komplize zu

acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Wie aus Justizkreisen zu erfahren war, könnten die Angeklagten bereits in zweieinhalb Jahren in ihre türkische Heimat abgeschoben werden. „Ein Geständnis schlägt nun mal

erheblich zu Buche, so steht es schon im Gesetz“, erläuterte der Vorsitzende Richter Heinz Kaiser die strafmildernden Gesichtspunkte. Auch die Tatsache, dass beide

Angeklagten sich seit nunmehr fast zwei Jahren in Untersuchungshaft befinden - „und damit unter erschwerten Bedingungen hinter Gitter sitzen“ -, müsse bei der Strafzumessung positiv berücksichtigt werden, hieß es weiter im Urteil. Ausdrücklich hob Kaiser mit Blick auf die geständige Einlassung der Angeklagten hervor: „Es war ein kurzes, aber auch umfassendes Geständnis.“

Zuvor war es im Gerichtssaal zum Eklat gekommen. Der Prozess drohte gar zu platzen. „Das ist der Gipfel, ein starkes Stück. Das ist mir in 20 Jahren Richtertätigkeit noch nicht passiert“,

schimpfte Kaiser über die Berichterstattung in manchen Medien. Die missverständliche Formulierung eines Reporters veranlasste den Vorsitzenden Richter zu der empörten Bemerkung: „Das kommt dem Vorwurf einer Rechtsbeugung und Nötigung gleich.“ In dem beanstandeten Artikel war sinngemäß die Rede davon gewesen, die Geständnisse der Angeklagten seien unter Zwang zustande gekommen.

Nachdem sowohl Anklagevertreter wie Richter als auch Verteidiger zu Protokoll gaben, sämtliche Einlassungen seien „freiwillig und aus freien Stücken“ erfolgt, hielt Kaiser den Vorwurf für geklärt und entschied sich zur Urteilsverkündung.

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