SchadenersatzKlage gegen Bietmann abgewiesen

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Rolf Bietmann (v. l.) mit Anwalt Hans-Joachim Golling, Gustav Adolf Schröder mit Anwalt Thomas Klein. (Bild: Grönert)

Rolf Bietmann (v. l.) mit Anwalt Hans-Joachim Golling, Gustav Adolf Schröder mit Anwalt Thomas Klein. (Bild: Grönert)

Köln – Die Sparkasse Köln-Bonn ist mit ihrer Schadenersatzklage gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Gustav Adolf Schröder und den ehemaligen CDU-Politiker Rolf Bietmann gescheitert. Das Landgericht hat die Forderungen des Geldinstitutes in Höhe von zwei Millionen Euro, die überwiegend im Zusammenhang mit Beraterhonoraren stehen, als unbegründet zurückgewiesen. Den Vorwurf der Sparkasse, Bietmann habe seine Vergütung ohne Gegenleistung kassiert, könne er nicht nachvollziehen, sagte der Vorsitzende Richter der 27.

Zivilkammer, Michael Meurer – und wies die Klage in allen Punkten ab. Die Sparkasse ließ offen, ob sie Berufung einlegen wird. Die Entscheidung hatte sich bereits zum Prozessauftakt im Mai angedeutet. Zum abschließenden Termin waren Bietmann und Schröder gar nicht erst erschienen. Richter Meurer brauchte nur zehn Minuten, um das Urteil zu verkünden. Es sei „doch etwas erstaunlich“, dass die Sparkasse sich im Dezember 2007 bei Bietmann schriftlich bedankt habe, ihn aber später verklage. In dem Brief, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, heißt es: „Der Vorstand dankt Ihnen herzlich für Ihre Aktivitäten.“ Der Vertrag, abgeschlossen 2004 mit einer Sparkassen-Tochter, brachte dem Ex-Politiker 900 000 Euro. Die übrigen Klagepunkte wurden ebenfalls abgewiesen. Es ging um einen Kredit sowie einen Beratervertrag mit einer Firma, die dem Umfeld Bietmann zugerechnet wird. Das Gericht könne in dem Kreditgeschäft nichts „Unredliches“ erkennen, so Meurer.

Bietmann äußerte sich zufrieden über das Urteil: „Deutlicher kann man es nicht formulieren.“ Die Sparkasse habe „Lügengeschichten“ verbreitet; der Vorgang habe offenbar einen politischen Hintergrund im Verwaltungsrat. Die Sparkasse will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung auswerten. „Dann werden wir entscheiden, wie unsere nächsten Schritte aussehen“, sagte Sprecher Norbert Minwegen. Vorstand und Verwaltungsrat bleiben bei der Auffassung, „dass zulasten der Sparkasse gehandelt wurde“. Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit dem Beratervertrag gegen Schröder, Bietmann und weitere Sparkassen-Manager wegen des Verdachts der Untreue. Behördensprecher Günther Feld: „Wir werden das Urteil des Landgerichts anfordern und prüfen, ob es für unsere Ermittlungen von Bedeutung ist.“

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