Schmäh-Banner gegen Hopp1. FC Köln muss 35.000 Euro Strafe zahlen

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1. FC Köln Banner Hopp

Das größte der Schmäh-Transparente der FC-Ultras gegen Dietmar Hopp, das auf die dunkle Vergangenheit des Vaters des Hoffenheim-Gönners anspielt.

Frankfurt/Main – Das Fehlverhalten einiger Fans in den vergangenen Monaten hat ein teures Nachspiel für den 1. FC Köln. Das DFB-Sportgericht hat den Verein wegen dreier  Vorfälle seit April mit einer Gesamtgeldstrafe von 35.000 Euro belegt. Grund sei jeweils unsportliches Verhalten der Anhänger. Bis zu 11.500 Euro der Summe kann der FC für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, teilte der DFB  mit. Darüber hinaus erhält der Verein die Auflage, 10.000 Euro an die Sepp-Herberger-Stiftung zu zahlen.

Gravierendster Vorfall war der um Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp

Der wohl gravierendste der drei Vorfälle ereignete sich während des Bundesligaspiels gegen die TSG 1899 Hoffenheim am 21. April. Laut DFB waren im heimischen Zuschauerblock zwei Banner gezeigt worden, die Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp verunglimpften. Zudem wurden Hopp und sein verstorbener Vater mehrmals in Sprechchören beleidigt.

Einig war man sich beim 1. FC Köln schnell, dass das Verhalten der betreffenden Fans „unsäglich“ und „unerträglich“ gewesen sei, betonte der Leiter der AG Fankultur des 1. FC Köln, Thomas Schönig, am Freitag noch einmal. Schon während des Spiels hatte der Stadionsprecher seinerzeit über Lautsprecher mehrfach dazu aufgefordert, die Schmähgesänge zu unterlassen. Dafür gab es Beifall von den Rängen.

Insgesamt drei Vergehen sanktioniert

Aber der DFB sanktionierte noch zwei weitere Vergehen. So hatten einige Anhänger vor und während der Partie bei Bayer Leverkusen am 13. Mai im Kölner Zuschauerbereich Pyrotechnik abgebrannt. Außerdem zündete der Kölner Anhang nach Abpfiff des letzten Saisonspiels gegen Mainz am 20. Mai während des Platzsturms zum Erreichen von Rang fünf und damit der Europa League Pyrotechnik. Wie üblich in solchen Fällen will der 1. FC Köln prüfen, ob er die Summe – oder zumindest einen Teil – an die Verursacher weitergeben kann. Rechtlich ist das grundsätzlich zulässig, haben Gerichte entscheiden.

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