Rund um FundsachenHabe ich ein Recht auf Finderlohn?

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Ins Fundbüro oder zur Polizei bringen? - Das kommt darauf an, wo man den Gegenstand findet.

Ins Fundbüro oder zur Polizei bringen? - Das kommt darauf an, wo man den Gegenstand findet.

Egal ob der Autoschlüssel oder Geldbeutel - etwas verloren haben die meisten Menschen in ihrem Leben schon einmal. Doch was, wenn man beispielsweise ein verlorenes Smartphone irgendwo auf der Straße entdeckt? Darf man das behalten? Oder muss es abgegeben werden? Gibt es vielleicht sogar Finderlohn? Und wie hoch fällt der aus?

Grundsätzlich gilt: „Wer etwas findet, was offenbar jemand verloren hat, der ist verpflichtet es abzugeben“, sagt Karin Goldbeck, Juristin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht, dass man dem Verlierer, dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten eine Anzeige zu machen hat.

„Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen, also so schnell wie nach den Umständen möglich“, sagt Alexander Rilling vom Verband Deutscher Anwälte (VDA). Wer seinen Fund nicht meldet, sondern ihn einfach behält, macht sich der Unterschlagung schuldig. Mögliche Folgen sind Geldbußen und in schweren Fällen sogar Haftstrafen. Eine Ausnahme: Der Gegenstand ist weniger wert als zehn Euro. Dann darf ihn der Finder behalten.

Bis 500 Euro gibt es fünf Prozent

„Finder sollten auf einer Abgabebestätigung bestehen, auch wenn im Einzelfall die Aushändigung einer Durchschrift nicht vorgeschrieben ist“, rät Falk Murko von der Stiftung Warentest. „Hinterlassen Sie Ihre Adresse, nur so können Sie Finderlohnansprüche geltend machen.“ Denn die hat der Finder. Rechtsanwalt Alexander Rilling sagt: „Der Finderlohn beträgt, wenn die Fundsache bis zu 500 Euro wert ist, 5 Prozent vom Wert. Liegt der Sachwert darüber, werden drei Prozent gezahlt. Bei Tieren sind es ebenfalls drei Prozent.“

Anders ist der Finderlohn bei den Verkehrsgesellschaften geregelt. Für dort abgegebene Sachen wird in der Regel erst ab einem Wert von 50 Euro ein Finderlohn fällig. Außerdem verringert sich der Betrag um die Hälfte. Schwierig wird es bei Fundstücken, die zum Beispiel einen ideellen Wert haben, der weit über dem materiellen liegt. „Gesondert geregelt ist dieser Fall nicht“, sagt Alexander Rilling. Daher gelte der materielle Wert. „Ist dieser zu vernachlässigen, gilt das billige Ermessen, also im Streitfall die Entscheidung des Richters.“

Wie Anspruch geltend machen?

Doch wie kommen Verbraucher zu ihrem Finderlohn? Im Zentralen Berliner Fundbüro geht man folgendermaßen vor: „Hat der Finderlohn mindestens eine Höhe von 5 Euro, kassieren wir ihn vom Verlierer und überweisen diesen Betrag dem Finder“, erklärt Manfred Schneider. „Bei geringeren Finderlöhnen würde es den Überweisungsaufwand übersteigen.“

In diesem Fall wird der Finder über die Daten des Besitzers informiert, um seinen Anspruch direkt geltend machen zu können. „Wird der Finderlohn verweigert, besteht ein Zurückbehaltungsrecht für den Fund“, sagt Karin Goldbeck. Außerdem müsse der Besitzer dem Finder eventuelle Aufwendungen erstatten.

Laut Gesetz müssen die Fundstücke sechs Monate lang aufbewahrt werden. „Wenn sich niemand bis zum Ablauf dieser Frist gemeldet hat, erwirbt der Finder die Fundsache“, sagt Karin Goldbeck. Der Finder wird jedoch nur Eigentümer, wenn er den Fund gemeldet hat. „Hat er das nicht getan, muss er bis zur Grenze der Verjährung, also 30 Jahre lang damit rechnen, dass der Berechtigte die Herausgabe von ihm verlangt“, erklärt Alexander Rilling. Vorausgesetzt, der Besitzer erfährt davon.

Ins Fundbüro oder zur Polizei?

Wo der gefundene Gegenstand abgegeben werden sollte, hängt vor allem davon ab, wo man ihn gefunden hat. Normalerweise werde der Fund beim nächstgelegenen Bürgeramt abgegeben, sagt Manfred Schneider, Leiter des Zentralen Fundbüros in Berlin. „Ist das geschlossen, kann man sich an den nächstgelegenen Polizeiabschnitt wenden.“ Man kann das Fundstück natürlich auch direkt ins Fundbüro bringen, es sei denn, man hat die verlorenen Gegenstände in Bus, Bahn oder am Flughafen gefunden. „Funde in öffentlichen Verkehrseinrichtungen sind der jeweiligen Verkehrsgesellschaft zu übergeben“, sagt Manfred Schneider weiter.

Praktische Tipps hat Falk Murko von Stiftung Warentest. „Stecken Sie ein paar Visitenkarten in ihren Geldbeutel. Wenn er verloren geht, ist es leichter mit Ihnen Kontakt aufzunehmen“, sagt er. Außerdem weist er auf das Internet hin: „Nutzen Sie, wenn vorhanden, den Onlineservice der Fundbüros. Er kann langwierige Telefonate und vergebliche Wege ersparen.“

Wer ein herrenloses Tier findet, ist auch für dessen Unterhalt, also zum Beispiel seine Ernährung zuständig. Der Finder hat die Verwahrungspflicht. „Ist der Eigentümer nicht bekannt, sollte man sich an die Gemeinde oder das städtische Tierheim wenden“, sagt Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale. (gs/dpa)

Seit Jahren hat die D-Mark als Zahlungsmittel ausgedient – doch die alte Liebe zur Währung der Deutschen lebt fort. Nach Zahlen der Deutschen Bundesbank waren Ende November 2012 noch rund 171 Millionen D-Mark-Scheine und rund 23,7 Milliarden D-Mark-Münzen im Umlauf. Der Gesamtwert liegt bei stolzen 13,2 Milliarden D-Mark oder umgerechnet 6,75 Milliarden Euro.

Oft führen aber nicht Treue oder Sammlerleidenschaft, sondern schlicht die Vergesslichkeit dazu, dass das ausgediente Geld nicht umgetauscht wird. Es bleibt jahrelang verschollen und wird dann zufällig bei Umzügen irgendwo im Keller oder in alten Koffern entdeckt.

Die Bundesbank berichtet von Geldschein-Funden im Wert von mehreren Tausend D-Mark, die etwa nach dem Tod der Großeltern beim Tapezieren hinter der alten Tapete entdeckt wurden. Eine Frau stieß nach dem Tod der Mutter auf eine außergewöhnlich wertvolle Gardine: In den Vorhang waren von oben bis unten 1000-DM-Scheine eingenäht.

Andere Hinterbliebene wunderten sich nach dem Tod von Oma und Opa darüber, dass der Arzneischrank vollgestopft war mit Tabletten-Röhrchen. „Als sie beim Ausräumen zufällig ein Röhrchen öffneten, stellten sie fest, dass sich in allen fein säuberlich eingerollt Banknoten befanden“, berichtet ein Experte der Notenbank. Auf 2500 D-Mark stieß ein Mann beim Verkauf seines Wohnwagens. Bei der Endreinigung entdeckte er die längst vergessenen Scheine, die ursprünglich für einen Urlaub gedacht waren, den er am Ende doch nicht antrat.

Die Bundesbank vermutet aber auch größere Mengen der D-Mark-Scheine im Ausland, betont ein Fachmann: „Die D-Mark wurde vor allem im damaligen Jugoslawien sowie seinen Nachfolgestaaten und in anderen Teilen Osteuropas zum Teil als Zweitwährung und weltweit als Transaktions- und Wertaufbewahrungsmittel genutzt.“

Dabei halten die Menschen vor allem ihre Münzen zurück. Im Vergleich zum Wert des D-Mark-Bargelds Ende 2000 befanden sich im November 2012 noch rund 2,4 Prozent der Banknoten, aber rund 43 Prozent der Münzen irgendwo auf der Welt im Umlauf.

Die Bundesbank wechselt das alte Geld weiterhin und unbefristet kostenlos in Euro - entweder direkt in einer ihrer Filialen oder postalisch über die Hauptverwaltung Mainz. Der Versand geschieht allerdings auf Risiko des Kunden. In Deutschland wurde von diesem Angebot in den ersten elf Monaten 2012 knapp 215.000 Mal Gebrauch gemacht. Dabei wurden Scheine und Münzen im Wert von 121,7 Millionen D-Mark (62,22 Mio. Euro) aus dem Verkehr gezogen - pro Geschäft gingen demnach bei der Bundesbank durchschnittlich rund 570 D-Mark ein.

Nicht alle Notenbanken des Eurosystems nehmen frühere nationale Währungen bis zum Sankt Nimmerleinstag an: Wer noch Französische Francs, italienische Lira oder griechische Drachmen hat, kommt zu spät. Wer noch Pesetas aus einem Spanien-Urlaub hat, kann sich hingegen Zeit lassen: Die Banco de España will wie die Bundesbank auf unbegrenzte Zeit alte Scheine und Münzen gegen Euro-Bargeld tauschen.

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