Schuhregal, Müll abstellenWas ist Mietern im Treppenhaus erlaubt?

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Die Hausordnung kann zum Beispiel regeln, dass keine Schuhregale im Hausflur erlaubt sind. Bestimmungen gegen Kinderwagen sind jedoch unzulässig, wenn es keine zumutbare Alternative gibt.

Die Hausordnung kann zum Beispiel regeln, dass keine Schuhregale im Hausflur erlaubt sind. Bestimmungen gegen Kinderwagen sind jedoch unzulässig, wenn es keine zumutbare Alternative gibt.

Schuhregale, Pflanzen, Kinderwagen und Fahrräder: Manche Mieter stellen eine Vielzahl an Dingen in Treppenhäusern und Fluren ab. Das kann bei Nachbarn und Vermietern für Ärger sorgen. Aber wie darf man das Treppenhaus und den Hausflur nutzen? Fest steht: Die Räume gehören zur Mietsache. „Sie sind Gemeinschaftsräume, wie Waschküche, Speicher oder Partykeller“, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin. „Der einzelne Mieter darf sie nutzen, zumindest soweit die Belange der Mitbewohner nicht beeinträchtigt werden.“

Aber: Im Gegensatz zu den eigenen vier Wänden darf man als Mieter im Treppenhaus nicht einfach tun und lassen, was man will. Falls es im Haus brennt, sollte ein Hausflur nicht komplett vollgestellt sein - er dient schließlich im Notfall als Rettungsweg. Ein Durchgang von etwa einem Meter muss normalerweise gewährleistet sein. Auch sollten die Bewohner grundsätzlich an ihre Briefkästen kommen können, erläutert der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen in Hamburg.

Ein Kinderwagen darf laut Landgericht Berlin jedoch im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden - zumindest so lange sich die Mitbewohner dadurch nicht erheblich belästigt fühlen (Az.: 63 S 487/08). Normalerweise ist es laut Mieterbund Eltern nicht zuzumuten, den Kinderwagen ständig mehrere Stockwerke hoch in die Wohnung zu schleppen, wenn es sonst keine Abstellmöglichkeiten im Haus gibt.

„Da sich sowohl kleine Kinder als auch Menschen, die einen Rollator benötigen, in einer hilfsbedürftigen Situation befinden, dulden die Gerichte das Abstellen im Hausflur“, erklärt Claus Deese vom Mieterschutzbund in Recklinghausen. „Allerdings nur, wenn der Hausflur groß genug ist und der Fluchtweg nicht behindert wird.“ Das Abstellen einer Gehhilfe im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses darf ein Vermieter nicht grundsätzlich untersagen - der Mieter muss den Rollator aber an einem geeigneten Platz zusammenklappen (LG Hannover, Az.: 20 S 39/05). Das gilt auch für Rollstühle.

Bilder im Flur müssen genehmigt werden

Verboten sind im Treppenhaus aber Fahrräder, so ein Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 71 II 547/05). Das Rad darf dafür im Fahrradkeller, im eigenen Keller oder sogar in der Wohnung abgestellt werden. Auch Garderoben, Schränke, Gardinen sowie Blumenkübel und Schuhe seien im Hausflur nicht erlaubt, urteilten Richter des OLG Hamm (Az..: 15 Wx 198/08). Gleiches gilt für den Eingang zum Keller. Und hat der Mieter ohne Genehmigung ein Bild im Flur aufgehängt, muss er es wieder entfernen (AG Köln, Az.: 220 C 27/11).

Mieter sollten sich an die Regeln halten, die für ihr Haus gelten - tut man das nicht, stört man den Hausfrieden. Bei nachhaltiger Störung dürfen Vermieter die entsprechenden Bewohner abmahnen, und wenn sich nichts ändert, sogar kündigen. (gs, mit Material von dpa)

Wie oft muss ich die Treppe putzen? Wer entsorgt den Sperrmüll unbekannter Herkunft im Hausflur? Darf ich ein Schuhregal aufstellen? Wichtige Fragen rund ums Treppenhaus beantwortet unsere Bildergalerie:

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