ArbeitsrechtDarf ich in der Kantine Alkohol trinken?

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Es gibt kein generelles Alkoholverbot am Arbeitsplatz, aber immer mehr Unternehmen verhängen ein solches Verbot im Betrieb.

Es gibt kein generelles Alkoholverbot am Arbeitsplatz, aber immer mehr Unternehmen verhängen ein solches Verbot im Betrieb.

Alkohol am Arbeitsplatz ist ein wachsendes Problem. Untersuchungen der Krankenkassen und -verbände zeigen, dass die Fehltage aufgrund von Alkoholkonsum in den letzten Jahren gestiegen sind und auch weiterhin steigen.

Umso erstaunlicher scheint es da, dass in vielen Betriebskantinen und bei Firmenfeiern gerne und reichlich Alkohol genossen wird. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Wieso dürfen Arbeitgeber Alkohol in der Kantine ausschenken?

In Kantinen kann der Ausschank von Alkohol im Einzelfall ebenso erlaubt sein wie in anderen Gaststätten auch. Wer sich deshalb betrinkt oder gar ein Alkoholproblem bekommt, darf die Schuld aber nicht einfach auf den Arbeitgeber oder dessen Kantine schieben.

Ist Alkohol bei der Arbeit verboten oder erlaubt?

Ein für alle Arbeitnehmer geltendes gesetzliches Alkoholverbot gibt es nicht. Bestimmten Berufsgruppen ist der Konsum dennoch untersagt, beispielsweise nach der Berufsordnung der Kraftfahrer.

Außerdem kann bei einem Unfall unter erheblichem Alkoholeinfluss im Einzelfall sogar der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfallen. Viele Arbeitgeber haben daher ein mehr oder weniger strenges Alkoholverbot über ihre Arbeitnehmer verhängt.

Generelles Alkoholverbot oder geduldeter Konsum

Ist der Genuss von Alkohol auf dem Betriebsgelände vollständig verboten, gilt das grundsätzlich auch für die dortige Kantine. In diesem Fall würde es ja auch keinen Sinn machen, dort alkoholische Getränke anzubieten und wäre ein Widerspruch zum Alkoholverbot.

In bestimmten Bereichen ist ein mäßiger Alkoholkonsum dagegen auch im Beruf geduldet oder bis zu einem gewissen Grad sogar branchenüblich. Dann ist es den Mitarbeitern nicht verboten, beispielsweise in der Mittagspause zum Essen ein kleines Bier zu trinken, sei es in der Kantine oder auch anderswo.

Der einzelne Beschäftigte und Mensch bleibt aber grundsätzlich selbst für sich und seine Gesundheit verantwortlich. Natürlich muss er auch darauf achten, dass seine Arbeitsergebnisse nicht darunter leiden.

Kündigung wegen Alkoholkonsums bei der Arbeit

Unterschiede gibt es auch bei der Behandlung von alkoholisierten Mitarbeitern. Gilt ein Alkoholverbot und erscheinen Arbeitnehmer dennoch alkoholisiert, ist bereits das eine Pflichtverletzung. Die kann – in der Regel nach einer Abmahnung – auch zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen.

Ist Alkohol dagegen nicht grundsätzlich verboten, ist der Konsum allein noch keine Pflichtverletzung. Das gilt umso mehr, wenn sogar innerhalb des Betriebes in der Kantine alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Bei Ausfallerscheinungen oder verschlechterten Arbeitsergebnissen sind wiederum arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung möglich.

Gastautor Armin Dieter Schmidt ist Rechtsanwalt und Redakteur bei anwalt.de.

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