Infografik

Cannabis-Verbotszonen
Wo Kiffen in Köln jetzt erlaubt ist – und wo nicht

Lesezeit 3 Minuten
Ein Mann zündet einen Joint an.

Seit dem 1. April wird Cannabis als Genussmittel frei zu kaufen sein.

Der Besitz von Marihuana ist seit dem 1. April in Teilen straffrei. Konsumiert werden darf in Köln allerdings nicht überall.

Seit dem 1. April ist die begrenzte Freigabe von Cannabis erlaubt, die als eines der zentralen Projekte der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP gilt. Cannabis ist seitdem frei zu kaufen. Für Erwachsene ist der Besitz von bis zu 25 Gramm der Droge straffrei, zudem wird der Eigenanbau in bestimmten Grenzen erlaubt. 

Rund um Schulen und Kitas darf weiterhin nicht gekifft werden

Auch der Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum ist legalisiert worden. Aber: In bestimmten Zonen bleibt der Konsum auch nach der Teil-Legalisierung verboten. Aus Gründen des Jugendschutzes darf im Umkreis von 100 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kindergärten, Jugendzentren und Spielplätzen nicht gekifft werden, ebenso auf dem Gelände öffentlich zugänglicher Sportplätze. Bei diesen wird allerdings kein zusätzlicher Schutzradius gezogen.

In Köln ergibt das ein Wirrwar aus Zonen, in denen der Konsum von Cannabis erlaubt ist und Zonen, in denen nicht gekifft werden darf.

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Was Sie beim Lesen unserer Karte beachten sollten: Als Grundlage für unsere Visualisierung dienen Daten der Open Street Map. In dieser Karte können Nutzerinnen und Nutzer Orte markieren und benennen sowie vorhandene Einträge bearbeiten. Mithilfe dieses Community-Ansatzes ist eine umfangreiche Datensammlung entstanden, die jedoch Fehler enthalten kann. So könnten beispielsweise einzelne Spielplätze fehlen oder ein inzwischen geschlossener Kindergarten noch eingetragen sein. Fußgängerzonen, in denen tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden darf, haben wir auf unserer Karte nicht visualisiert.

Cannabis-Verbotszonen: Wo darf in Köln gekifft werden – und wo nicht?

Werfen wir anhand eines Beispiels einen detaillierteren Blick auf die Karte: Während auf der Zülpicher Straße zwischen Zülpicher Platz und Zülpicher Wall das Kiffen erlaubt ist, fallen der Bereich entlang der Unimensa bis ungefähr auf halber Höhe des Grüngürtels in eine Verbotszone, da sich in unmittelbarer Nähe eine Kindertagesstätte und ein Spielplatz befinden. Von der Mitte des Grüngürtels bis zur Bahnhaltestelle Universität ist der Konsum von Cannabis dann wieder erlaubt, bevor die nächste Verbotszone rund um das Schiller-Gymnasium beginnt.

Cannabis-Verbotszonen entlang der Zülpicher Straße.

Cannabis-Verbotszonen entlang der Zülpicher Straße.

Wer hingegen in der Ehrenstraße, der Schildergasse oder auf der Hohe Straße shoppen gehen will, befindet sich zwar nicht in unmittelbarer Nähe zu einer Kita, Schule, einem Jugendzentrum oder einem Spielplatz, sollte aber dennoch nicht unbedacht einen Joint anzünden, sondern vorher einen Blick auf die Uhr werfen: In Fußgängerzonen darf laut Gesetzentwurf zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden.

Konsumverbote kontrollieren: Polizei und Stadt Köln warten auf genauere Vorgaben

Wie kontrolliert werden soll, dass in den Verbotszonen tatsächlich nicht gekifft wird, ist derzeit noch unklar. „Wir können nicht wahllos kontrollieren, das ist auch im Gesetz nicht vorgesehen“, erklärt eine Sprecherin der Kölner Polizei auf Anfrage. „Aber wir werden natürlich weiterhin tätig, wenn wir Hinweise auf illegalen Konsum haben.“ Wie genau die Einhaltung des Konsumverbots in bestimmten Bereichen kontrolliert werden soll, müsse in den kommenden Wochen geklärt werden. „Das ist immer recht schwierig bei neuen Gesetzentwürfen“, sagt die Sprecherin.

Zudem plane die Polizei derzeit noch keine Kontrollen in Verbotszonen, da es sich ihrer Auffassung nach um eine rein städtische Maßnahme handle. „Die Polizei würde wenn überhaupt unterstützend tätig werden.“ Die Stadtverwaltung wartet derweil auf genauere Vorgaben, da die endgültige Gesetzgebung noch nicht vorliegt.

Gemeinschaftlicher Anbau in Cannabis-Clubs ab 1. Juli gestattet

Ab 1. Juli sollen dann auch sogenannte Cannabis-Clubs an den Start gehen, in denen Mitglieder Marihuana kaufen und gemeinsam anbauen können. Auch für diese Clubs soll ein Abstandsradius von 100 Metern gelten, in dem kein Cannabis konsumiert werden darf. 

In einem zweiten Schritt sollen Cannabis-Modellprojekte auf den Weg gebracht werden. In ausgewählten Kommunen soll dann der Verkauf von staatlich kontrolliertem Cannabis wissenschaftlich begleitet werden. Viele Kommunen haben bereits Interesse signalisiert, Modellregion zu werden – auch Köln will sich bewerben. Den entsprechenden Beschluss hat der Stadtrat bereits im vergangenen Mai getroffen. Wegen EU-rechtlicher Bedenken gibt es zur Idee der Modellregionen aktuell allerdings noch keinen Gesetzentwurf.

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