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Erdogan-DemoKölner Polizeipräsident verhindert Auftritt des türkischen Außenministers

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PK Demo 1

Der Kölner Polizeipräsident Jürgen Mathies.

Köln – Nach neuesten Erkenntnissen geht die Polizei davon aus, dass der türkische Sportminister sowie ein Ex-Minister der aktuellen Regierungspartei an der Großkundgebung auf der Deutzer Werft teilnehmen werden.

In einem Gespräch mit dem türkischen Generalkonsul in Köln habe er hingegen erfolgreich darauf hingewirkt, dass der türkische Außenminister aus Sicherheitsgründen von seiner geplanten Teilnahme absieht, berichtete Kölns Polizeipräsident Jürgen Mathies.

400 zusätzliche Sicherheitskräfte

Die weiteren 400 Beamte, die die Polizei als Verstärkung aus anderen Bundesländern erhält, sollen vorwiegend für die Sicherheit an der Werft sowie zur Sicherung des Demonstrationszuges von Pro NRW eingesetzt werden.

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Daher gebe es nach Bewertung der Polizei weiterhin keine Gründe, eine oder mehrere der Demos zu verbieten, sagte Mathies. "Ich bin zuversichtlich, dass Köln am Sonntag einen friedlichen Tag erleben wird."

Auf welcher Strecke Pro NRW durch die Innenstadt ziehen wird, stehe noch nicht fest, sagte Mathies. Anders als die Rechtsextremen es verlangen, will die Polizei nicht zulassen, dass die Route direkt an den Kundgebungsorten der Gegendemo auf dem Heumarkt sowie der türkischen Kundgebung in Deutz entlang führt.

Eine endgültige Entscheidung wird wohl erst am Sonntagmittag feststehen.

Deutsche und türkische Nationalhymne sollen gespielt werden

Unterdessen kennt die Polizei inzwischen im wesentlichen den geplanten Programmablauf der Pro-Erdogan-Versammlung mit bis zu 30.000 Teilnehmern.

So sei beabsichtigt, die türkische und die deutsche Nationalhymne abzuspielen, türkische, deutsche und die europäische Fahne zu schwenken und der Todesopfer des Putschversuchs in der Türkei zu gedenken, ebenso wie den Toten von München und Ansbach.

Redebeiträge aus der Türkei - vor allem von Regierungschef Erdogan - auf die Videoleinwand an der Deutzer Werft zu übertragen, bleibt den Veranstaltern vorerst gerichtlich verboten.

Sie sollen dagegen aber letztinstanzlich Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Eine Entscheidung steht noch aus.

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