Prozess um Kölner Salatbar-MordMutmaßlicher Täter war spielsüchtig

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Köln – Die Verhandlungstage fünf und sechs im Prozess um den Mord in der Salatbar 2007 waren zuletzt ausgefallen, am Dienstag konnte weiterverhandelt werden: Der Pflichtverteidiger aus Hamburg meldete sich nach einigen Tagen Krankheit gesund zurück.

Sein Kollege dagegen – ein Wahlverteidiger des Angeklagten aus Köln – wird wohl nicht mehr wiederkommen. Seine weitere Bezahlung durch den Mandanten sei nicht gesichert, hatte er dem Gericht Ende August ausrichten lassen und war der Verhandlung seitdem ferngeblieben.

Täter erhebt Anklage gegen Polizeibeamte

So also wird Enes A. nunmehr nur noch von einem Anwalt vertreten. Und der hielt auch an Tag sieben an seiner Überzeugung fest, die Vernehmungsmethoden der Kölner Mordkommission seien nicht rechtmäßig gewesen – mit dem Ziel, dass die Aussagen, die A. nach seiner Festnahme voriges Jahr zum Tatablauf gemacht hatte, nicht verwertet werden dürften.

A. hatte in jener Vernehmung angegeben, dass die Salatbar-Chefin Anke Schäfer geschrien habe, dann habe er sie mehrfach mit seinem Messer getroffen. Anschließend flüchtete er mit geringer Beute – Mord zur Ermöglichung einer Straftat, wirft die Staatsanwaltschaft dem 36-Jährigen vor.

Sein Mandant habe während der mehrstündigen Vernehmung im November 2015 beim Landeskriminalamt in Hamburg nichts zu essen bekommen, er sei deshalb unkonzentriert gewesen, moniert der Anwalt.

Dem widersprach einer der beiden Kölner Vernehmungsbeamten vor Gericht deutlich: „Wir sind doch keine Unmenschen. Wir haben ihm mehrmals angeboten, ihm etwas zu essen zu besorgen. Aber er wollte nichts, er sagte, er hätte keinen Hunger.“

Ermittler weisen Schuld zurück

Auch die Behauptung der Verteidigung, Enes A. habe der Vernehmung wegen mangelnder Deutschkenntnisse – trotz Anwesenheit eines Dolmetschers – nicht jederzeit folgen können, konnte der Ermittler nicht nachvollziehen: „Er hat alle unsere Fragen auf Deutsch beantwortet.“ Nur vereinzelt habe A. den Dolmetscher um Hilfe gebeten.

Auch die Staatsanwältin konnte „nicht ansatzweise“ Anhaltspunkte für ein Verwertungsverbot der polizeilichen Vernehmung erkennen.

Zuvor hatte ein ehemaliger Freund des Angeklagten ausgesagt. Er habe Enes A. 2011 – also vier Jahre nach der Tat – kennengelernt und ihn als „spielsüchtig“ erlebt.

Gemeinsam habe man des öfteren in einer Spielothek in Kalk vor den Automaten gesessen. Wenn A. Geld besessen habe, habe er auch gespielt. Auch der psychiatrische Gutachter Friedrich Krull erkannte zum Tatzeitpunkt Anzeichen von Spielsucht beim Angeklagten, er sei dadurch aber nicht „vermindert steuerungsfähig“ gewesen, betonte der Sachverständige.

A. hat zwölf Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung, Bedrohung, Diebstahls und Schwarzfahrens. Im Juli 2007 soll der 36-Jährige Anke Schäfer laut Anklage mit elf Messerstichen getötet haben, um sie auszurauben. Erst 2015 überführte ihn eine DNA-Probe. Da saß er gerade eine Haftstrafe in einem Hamburger Gefängnis ab. Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt.

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