Urteil am Kölner GerichtKomplize von Thomas Drach muss lange ins Gefängnis

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Der Schwerverbrecher Thomas Drach ist vom Kölner Gericht bereits schuldig gesprochen worden, nun urteilte das Gericht auch gegen einen früheren Komplizen. (Archivbild)

Der Schwerverbrecher Thomas Drach ist vom Kölner Gericht bereits schuldig gesprochen worden, nun urteilte das Gericht auch gegen einen früheren Komplizen. (Archivbild)

Im Prozess ging es um mehrere schwere Raubüberfälle auf Geldboten. Nun sprach das Kölner Gericht ein Urteil.

Nun ist auch die letzte Episode des im Februar 2022 gestarteten Mammut-Verfahrens um den Reemtsma-Entführer Thomas Drach vor dem Kölner Landgericht abgeschlossen. Richter Jörg Michael Bern und seine Schwurgerichtskammer verurteilten den mutmaßlichen Drach-Komplizen Eugen W. wegen besonders schweren Raubes und Beihilfe in zwei weiteren Fällen zu neun Jahren Gefängnis.

Mittäter bei Überfall am Flughafen Köln/Bonn

Aktiv mitgewirkt habe der Niederländer beim Überfall auf einen Werttransporter am Flughafen Köln/Bonn im März 2019. Besonders die Auswertungen von Handy- und Überwachungsvideos durch zwei Gutachter hatten W. schwer belastet. Haupttäter war laut Gericht Thomas Drach, der mit einer Kalaschnikow auf einen der Geldboten geschossen und diesen lebensbedrohlich verletzt haben soll.

Der mutmaßliche Drach-Komplize Eugen W. im Kölner Landgericht

Der mutmaßliche Drach-Komplize Eugen W. im Kölner Landgericht

Die Beute am Flughafen war allerdings überschaubar. In dem Geldkoffer, der kaum in den Kofferraum des Fluchtwagens gepasst hatte, befanden sich nur 400 Euro in Münzen aus Parkautomaten. Bei weiteren Überfällen bei IKEA in Frankfurt am Main und einem Globus-Supermarkt soll W. Beihilfe geleistet haben, indem er Tatfahrzeuge zur Verfügung gestellt habe.

Bei Rechtskraft verblieben noch sechs Jahre Gefängnis

Vor rund drei Jahren war Eugen W. in den Niederlanden verhaftet worden, demnach verblieben noch sechs Jahre Gefängnis. Auch eine frühere Entlassung auf Bewährung ist möglich. Thomas Drach hingegen wurde im Januar zu 15 Jahren Haft und Sicherheitsverwahrung verurteilt. Sollte das Urteil des Landgerichts Köln Bestand haben, dann käme Drach womöglich nie wieder auf freien Fuß.

Ursprünglich hatte Eugen W. zusammen mit Thomas Drach auf der Anklagebank gesessen, für den strenge Sicherheitsregeln galten, etwa wurde das Gerichtsgebäude von bewaffneten Polizisten gesichert. Der Prozess von W. wurde abgetrennt, nachdem dieser immer wieder über Kopfschmerzen und Beschwerden im Schulterbereich geklagt hatte. Es kam zu einigen Abbrüchen von Prozesstagen.

Köln: Vorsitzender Richter verlässt den Strafbereich

Rechtskräftig sind weder das Urteil gegen Thomas Drach, noch das aktuelle gegen Eugen W. Von der Einlegung einer Revision zum Bundesgerichtshof ist auszugehen, nachdem die Verteidigung des Niederländers etwa eine Zeugenvernehmung von Thomas Drach beantragt hatte und das Gericht dem nicht gefolgt war. Es könnte also zur Neuauflage des Prozesses im Landgericht Köln kommen.

Geprägt war das Verfahren auch von ständigen Sticheleien und Schmähungen des Verteidigers Wolfgang Heer in Richtung des Vorsitzenden Richters. Für diesen war es wohl das letzte Strafverfahren in seiner Amtszeit. So wechselt der Richter auf eigenen Wunsch in den Zivilbereich. In Zukunft wird Bern über Schadenersatzansprüche entscheiden, etwa bei Baustreitigkeiten.

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