Kölner StadtarchivWer soll die U-Bahn weiterbauen?

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Blick in die Baugrube am Waidmarkt. Im Bild zu sehen ist die Zwischendecke – darunter befindet sich das Gleiswechsel-Bauwerk, das nach Abschluss der Ermittlungen saniert werden muss.

  • Die Stadt will jene Firmen mit dem U-Bahn-Weiterbau beauftragen, die das Unglück verursacht haben könnten.
  • Aufgrund des enormen, nur schwer zu überblickenden Schadens dürften andere Unternehmen kaum bereit sein, die Baustelle zu übernehmen.

Köln – Im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchivs stehen die Ratspolitiker vor einer wichtigen Entscheidung: Wer  soll den  bei dem Unglück  beschädigten U-Bahn-Tunnel und die  Gleisanlagen unter der Severinstraße sanieren und fertigbauen?  Baudezernent  Franz-Josef Höing schlägt vor, die   Unternehmen zu beauftragen, die von Anfang an für die Nord-Süd-Stadtbahn zuständig waren; jene Arbeitsgemeinschaft also, die nach Einschätzung der Verwaltung und der Kölner Verkehrs-Betriebe  den Zusammenbruch  durch  Pfusch   zu verantworten hat. So widersinnig das klingen mag,  im Rathaus hält man das für die  sinnvollste  Möglichkeit.

Aufgrund des enormen, nur schwer zu überblickenden  Schadens dürften andere Unternehmen kaum bereit sein, „die hochkomplexen und einen deutlich zweistelligen Millionenbereich umfassenden Sanierungsarbeiten mit voller Übernahme der Verantwortung für die mängelfreie Ausführung zu übernehmen“, heißt es in einem für den Stadtrat bestimmten Papier. Vereinfacht ausgedrückt: Angesichts der Unwägbarkeiten würde  niemand außer der Arbeitsgemeinschaft das Risiko eines solchen Auftrages übernehmen. Im Falle einer erfolglosen Ausschreibung in einem europaweiten Vergabeverfahren würde sich die Sanierung noch weiter hinauszögern, und die U-Bahn-Verbindung zwischen  Breslauer Platz und Bonner Wall würde noch später eröffnet. Ohnehin gehen die  Verkehrs-Betriebe schon heute davon aus, dass die   Gesamtstrecke frühestens 2023 in Gänze befahrbar sein wird.

Die Arbeitsgemeinschaft,  ein Zusammenschluss der Firmen Bilfinger Berger, Züblin und Wayss & Freytag, ist nach wie vor Vertragspartner der Stadt. Sie soll  neun unterschiedliche Sanierungsvarianten untersuchen. Erst später, wenn die Beweissicherung des Gerichtsgutachters und der Staatsanwaltschaft vorangeschritten ist, werden sich Stadt und KVB für eine der Varianten entscheiden. Sollten dann noch weitere Beweiserkundungen auf der Baustelle nötig sein, werde das berücksichtigt.

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Schutt als Beweismaterial sichern

Die Kosten der Sanierung hat die Verwaltung  nicht beziffert. Da das Gleiswechsel-Bauwerk  zum Zeitpunkt des Einsturzes noch nicht vollendet war, lässt sich zumindest das sagen: Die  damals verbleibenden Arbeiten hätten rund 15 Millionen Euro gekostet. In der beabsichtigten Sanierungsvereinbarung ist die Vergütung so geregelt, dass keine endgültigen Fakten geschaffen werden. Bei einem Gesamtschaden von 1,2 Milliarden Euro, der durch den Archiveinsturz entstanden ist, gilt ein Gerichtsprozess durch alle Instanzen als wahrscheinlich. „Ist die Arbeitsgemeinschaft verantwortlich, wovon Stadt und KVB ausgehen, so muss die Arbeitsgemeinschaft die erhaltenen Vergütungen für die Planung und Ausführung der Sanierung vollständig an die KVB zurückzahlen“, schreibt Höing in seiner Vorlage an den Stadtrat.   Seien beide Seiten  gemeinsam verantwortlich, so  richtet sich die Bezahlung nach der Haftungsquote, die durch ein Gerichtsurteil bestimmt werden dürfte. Der KVB-Vorstand will den Aufsichtsrat am heutigen Dienstag über die beabsichtige Vereinbarung informieren.

Die Sanierung soll beginnen, sobald der  Gerichtsgutachter die Baugrube  freigibt. Das wird nach derzeitiger Planung Ende 2017 sein. Von Januar 2018 an wird   es fünf Jahre dauern, bis  die U-Bahn-Anlagen unter der Severinstraße betriebsbereit sind.  Als erstes muss das eigens für die Gutachter errichtete Besichtigungsbauwerk an der äußeren U-Bahn-Wand abgebrochen und  die Grube verfüllt werden. Danach kann  das Grundwasser aus der U-Bahnbaustelle gepumpt werden.  Denkbar ist zudem, das Wasser zu vereisen, um ein Eindringen in den Tunnel zu  verhindern. Schutt und Geröllmüssen müssen herausgeholt und als mögliches Beweismaterial  gesichert werden. Die gewaltigen Betonmengen, mit denen der Einsturzkrater befestigt worden ist, müssen ebenfalls abtransportiert werden, die Tunnelwände wiederhergestellt, die Röhren von Erdreich und Trümmern befreit werden.  Erst dann kann die  Arbeitsgemeinschaft den U-Bahn-Abschnitt am Waidmarkt zu Ende bauen.

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