Henriette Rekers umstrittene AfD-ÄußerungGericht vertagt Entscheidung

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Reker 090317

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker

Köln – Die deutlichen Worte von Oberbürgermeisterin Henriette Reker zum Bundesparteitag der AfD haben ein juristisches Nachspiel: Fast vier Stunden verhandelte am Donnerstag das Verwaltungsgericht die Frage, wie weit eine Meinungsäußerung der OB gehen darf.

Die AfD glaubt, dass Reker gegen die Neutralitätspflicht einer Oberbürgermeisterin verstoßen hat, als sie unter anderem sagte: „Ich finde es unerträglich, dass unsere Stadt als Bühne für die Selbstdarstellung einer Partei missbraucht werden soll, die zum Sammelbecken für Propagandisten von Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit in Deutschland geworden ist. Dagegen gilt es ein deutliches Zeichen zu setzen.“

Persönliche Meinungsäußerung zu politischen Fragen

Reker geht davon aus, dass sie auch als OB das Recht haben muss, mit persönlichen Meinungsäußerungen zu politischen Fragen Stellung zu nehmen. 

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Das Presseamt hatte ihr Statement als E-Mail-Anhang verschickt. Auf dem Dokument war kein städtischer Briefkopf, wohl aber eine Autosignatur in der eigentlichen Mail. Mit einer Entscheidung wird in ein bis zwei Wochen gerechnet.

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