„Eine Schnapsidee“Kölnerin schubst Mann in den eiskalten Rhein – der überrascht mit Aussage

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Die Angeklagte mit Verteidiger Ingo Lindemann und Verteidigerin Monika Troll beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Die Angeklagte mit Verteidiger Ingo Lindemann und Verteidigerin Monika Troll beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Beim Prozessauftakt in Köln hat eine Frau zugegeben, einen Bekannten in den Rhein gestoßen zu haben. Der geriet in große Gefahr.

Eine Schnapsidee, so formulierte es Verteidiger Ingo Lindemann, habe seine Mandantin vor das Schwurgericht gebracht. Seit Dienstag muss sich die 30-jährige Kölnerin wegen versuchten Mordes im Landgericht verantworten – sie gab zu, vergangenen Dezember einen Freund in den eiskalten Rhein geschubst zu haben. Eine auch nur bedingte Tötungsabsicht stritt die Angeklagte aber ab.

Köln: Staatsanwalt sieht Mordmerkmal Heimtücke

In Porz hatte sich die Angeklagte mit ihrem guten Freund getroffen, gemeinsam fuhr man mit der Straßenbahn zum Heumarkt. Auf dem Weg leerte man eine Flasche Wodka, in der City angekommen holte man sich in einem Kiosk Nachschub. Die Anklage spricht vom gemeinsamen Plan, im Rhein zu schwimmen. Mit Blick auf die Strömung habe der 27-Jähige allerdings einen Rückzieher gemacht.

„Er sagte, er traut sich nicht, daraufhin versetzte ihm die Angeklagte mit beiden Händen einen Stoß in den Rücken“, so der Staatsanwalt, der das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt ansieht. Der Freund sei in den Rhein gestürzt und habe sich an einer Ankerkette festhalten können. Völlig unterkühlt konnte er schließlich von alarmierten Rettungskräften aus dem Wasser gezogen werden.

Helfender Passant bekommt Faustschlag ins Gesicht

Die Angeklagte war nach dem Stoß noch selbst auf die Brüstung unter der Deutzer Brücke gestiegen, womöglich wollte sie hinterherspringen. Ein Passant hatte die Frau festgehalten. „Dem habe ich dann eine Faust gegeben“, erklärte die Beschuldigte. Zunächst wurde nach dem Vorfall sogar vermutet, die 30-Jährige habe Rettungsversuche unterbinden wollen. Dieser Vorwurf hatte sich aber nicht erhärtet.

Der Richterin erzählte die Angeklagte, vor dem Vorfall vier Monate lang keinen Alkohol angerührt zu haben. Sie sei in einer Therapieeinrichtung in Bonn untergebracht gewesen und habe Weihnachten gehabt. Nach einem Essen bei ihrer Mutter, es gab Sauerkraut und Klöße, habe sie sich spontan mit ihrem Freund zum Trinken verabredet. Am Rhein sei man dann auf diese „dumme Idee“ gekommen.

Kölner Angeklagte: Habe ihn „vorgeschubst“

„Vorgeschubst“ habe sie ihren Freund, nachdem dieser an der Kaimauer gestanden habe. Erst danach habe sie realisiert, wie gefährlich diese Aktion gewesen sei. Dass sie den Tod ihres Freundes zumindest billigend in Kauf nahm, räumte die Angeklagte nicht ein und bestritt damit den einen Mordversuch. Ihre Verhaftung habe sie schockiert, „ich habe danach Rotz und Wasser geheult“.

Über ihren Lebenslauf berichtete die Angeklagte, seit mehreren Jahren alkohol- und drogenabhängig zu sein. Handwerkliche Ausbildungen habe sie abgebrochen – „ich habe die Berufsschule nicht geschafft“. Die Zeit in der Untersuchungshaft beschrieb die Angeklagte als positiv, sie hätte wieder zu sich selbst gefunden und einen geregelten Tagesablauf. „Ich bin etwas zur Ruhe gekommen.“

Freund will plötzlich freiwillig gesprungen sein

Überraschend verlief die Aussage des Geschädigten im Zeugenstand. An einen Stoß durch seine Freundin wollte er sich nicht mehr erinnern. „Ich bin gesprungen“, sagte der 27-Jährige, man sei ja ohnehin „völlig besoffen“ gewesen. Bei der Polizei hatte der Mann den angeklagten Schubser noch explizit beschrieben und auch seine zuvor geäußerte Angst vor der starken Strömung im Rhein.

„Sie müssen hier niemanden schützen“, sagte die Richterin und ermahnte den Zeugen zur Wahrheit. Die Angeklagte habe den Stoß eingeräumt, es gebe auch Zeugen. „Ich erinnere mich nicht mehr“, sagte der Mann, der derzeit wegen Drogenhandel und Brandstiftung in Haft sitzt. Der Staatsanwalt drohte ihm ein weiteres Verfahren wegen Falschaussage an. Der Prozess wird fortgesetzt.

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