Geisterhaus?Kölner Politiker nehmen falsches Haus ins Visier – Inhaber verärgert

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Geisterhäusern wie dem grünen Gebäude auf der Bahnhofstraße hat die Politik den Kampf angesagt. 

Köln-Porz – Nicht nur Georg Backhausen war verwundert. „Auch die Mieter waren das“, sagt er. Denn die solle es angeblich in dem Haus mit der Nummer 36 an der Bahnhofstraße nicht geben. So suggeriert es ein Beschluss der Bezirksvertretung Porz. Die hat einem möglichen Leerstand von Wohnungen in der Bahnhofstraße in der Porzer Innenstadt den Kampf angesagt. In einem einstimmig beschlossenen Antrag von CDU und Grüne ist von Zweckentfremdung die Rede.

Die ist gegeben, wenn Wohnraum länger als sechs Monate leer stehen. So steht es in der Wohnraumschutzsatzung der Stadt und im sogenannten Wohnraumstärkungsgesetz NRW. Explizit erwähnt sind in dem Antrag die Häuser mit den Nummern 30 und 36.

Kölner Haus-Mitinhaber ärgert sich über Fehler der Politik

Hier, so der Auftrag der Politik an die Verwaltung, solle die vermeintlich jahrelange Zweckentfremdung – der Leerstand – beendet werden. Und das ist der Punkt an dem Georg Backhausen, Mitinhaber des Hauses an der Bahnhofstraße 36, nicht mehr nur verwundert, sondern verärgert ist. Denn: „Leerstand gibt es in der Immobilie mit der Hausnummer 36 nicht.“

Das in der Hausnummer 36, für die er nur sprechen könne, schon seit Jahren Leerstand gebe, sei „komplett aus der Luft gegriffen“. Die Mieter würden seit Jahrzehnten hier leben. Es gibt also keine Geisterwohnungen im Haus mit der Nummer 36. CDU und Grüne berufen sich in ihrem Antrag und im Mail-Verkehr mit Georg Backhausen auf ihnen zugetragene Informationen von Bürgerinnen und Bürgern.

„Um solche Anregungen zu klären, haben die Mitglieder der Bezirksvertretung nur die Möglichkeit, die Verwaltung mit einer entsprechenden Prüfung zu beauftragen. Das ist hier geschehen“, heißt es dort. Dass etwas nachgeprüft werde, damit hat Georg Backhausen kein Problem. Wohl aber damit, dass in einer öffentlichen Sitzung explizit sein Haus mit der Nummer 36 in Zusammenhang mit Zweckentfremdung genannt wird, ohne, dass das vorher überprüft wurde. „Das kommt einer Vorverurteilung gleich“, sagt Backhausen.

Geisterhaus in Köln ist kein Geisterhaus

Die Verwaltung ist unterdessen aktiv geworden. In einer Mitteilung an die Bezirksvertretung teilt sie mit, dass bei einer Ortsbesichtigung bei den Häusern mit den Hausnummern 30 und 36 je eine Bewohnerin angetroffen worden sei. Es wurde bestätigt, dass auch die jeweils zwei anderen Wohnungen vermietet seien. Ein Abgleich der Meldedaten mit denen der Klingeln und Briefkästen stimme bei beiden Häusern überein. Zusätzlich seien von den Eigentümern Mietverträge angefordert worden. Rund 50 Seiten Mietverträge habe er der Verwaltung zur Verfügung gestellt, sagt Backhausen. Der ihm entstandene Ärger scheint auf einem Missverständnis zu beruhen.

In einer Mitteilung von CDU und Grünen an die Verwaltung heißt es: „Offensichtlich bestehen Unklarheiten darüber, welche Objekte konkret gemeint sind.“

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Das Haus auf der Bahnhofstraße steht seit geraumer Zeit leer. 

Ein Problem bestehe darin, dass „die betreffenden Objekte über keine sichtbar angebrachte Hausnummer verfügen“. Um dies zu verdeutlichen haben sie ihrer Mitteilung Fotos beigefügt, mit dem Hinweis, dass die Häuser die gemeint seien „im Bereich der Bahnhofstraße 30 bis 40“ liegen. Die Häuser mit den Nummern 30 und 36 sind auf den Fotos nicht abgebildet.

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