UrteilFreispruch nach Entfernung von „Pro Köln“-Plakaten

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(Symbolbild)

Köln – Die Unterstützer klatschten am Mittwoch in Saal 7 des Amtsgerichts Beifall, nachdem die Richterin das Urteil verkündet hatte: Freispruch für Eike S., die sich wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung zu verantworten hatte.

Am 27. April 2014, vor der Europawahl, war sie zumindest zeitweise dabei, als eine Gruppe in der Äußeren Kanalstraße, der Iltis- und der Venloer Straße 20 Doppelplakate der rechtsextremen Partei Pro Köln abhängte.

Mit einem Astschneider trennten Leute die Kabelbinder durch und sammelten die Plakate ein, um sie auf der Wache Ehrenfeld zu übergeben und Anzeige wegen Volksverhetzung zu erstatten. Doch die Polizei wurde vorher aufmerksam, stellte Personalien fest und bekam auf der Straße die Plakate ausgehändigt.

Nach abgekürzter Beweisaufnahme und eindrücklichen Plädoyers kam die Richterin zu dem Schluss, der 61-jährigen Frau sei nicht nachzuweisen, dass sie zu jener Gruppe stieß, bevor das letzte der 20 Doppelplakate abgehängt war. Dabei machte Eike S. keinen Hehl daraus, dass sie ganz hinter der Aktion stand. Mit tränenerstickter Stimme hatte sie im Saal vorgetragen, die Sprüche auf den Plakaten seien nicht von der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit gedeckt – Sprüche wie „Bürgermut stoppt Asylantenflut“ und „Wut im Bauch? – Lass es raus!“.

Was solche Parolen bewirken könnten, zeige die drastisch gestiegene Zahl von Gewalttaten gegen Flüchtlinge. „Plakate sind ersetzbar, eine verletzte Menschenwürde jedoch nicht.“

Dieser Meinung war auch Kurt Holl, der inzwischen verstorbene alternative Ehrenbürger und Ehrenvorsitzende des Rom e. V. Aus Solidarität hatte er auf der Straße seine Personalien aufnehmen lassen. So gehörte er zu den 18 Beschuldigten, gegen die nach einer Strafanzeige von Pro Köln ermittelt wurde.

Ebenfalls angeklagt: Kurt Holl, im Dezember 2015 verstorben.

Ebenfalls angeklagt: Kurt Holl, im Dezember 2015 verstorben.

16 von ihnen nahmen das Angebot der Staatsanwaltschaft an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 50 Euro an die Kölner Tafel einzustellen. Nur Holl und Eike S. weigerten sich und erhielten einen Strafbefehl, der eine Geldstrafe zur Bewährung und eine Geldbuße von 50 Euro für die Kölner Tafel vorsah.

Dagegen legte die beiden über ihren Anwalt Eberhard Reinecke Einspruch ein. Die Verhandlung gegen Kurt Holl, die im Juni 2015 begann, konnte nicht fortgesetzt werden; er starb im Dezember.

In seinem Plädoyer legte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn dar, warum eine Strafverfolgung unumgänglich sei. Das Verfahren sei nicht von Amts wegen eingeleitet worden, sondern sei Folge der Anzeige. Zweifellos seien die Slogans „verabscheuungswürdig“, und als „Bürger dieser Stadt“ habe er Sympathie für die Zivilcourage der Aktivisten. Doch die Sprüche überschritten nicht die Grenze zur Volksverhetzung: „Wir haben das hoch und runter geprüft.“

Auch Parteien, „die man nicht mag“, hätten das Recht, ungehindert Wahlkampf zu führen. „Die Rechtsordnung verlangt uns allen ab, diese widerwärtige Polemik zu ertragen.“ Das Durchschneiden der billigen Kabelbinder, auf deren „Funktionswert“ es ankomme, sei als Sachbeschädigung zu ahnden; andernfalls sei der Selbstjustiz Tür und Tor geöffnet.

Willuhn beantragte erneut, das Verfahren gegen eine Spende an die Kölner Tafel einzustellen oder eine Geldstrafe auf Bewährung mit der Auflage zu verhängen, 50 Euro zu zahlen.

Verteidiger Reinecke ließ nicht locker. Es sei „nicht im öffentlichen Interesse“, diese Art des „Eingriffs in den Wahlkampf“ als Straftat zu verfolgen; Willuhn lasse sich von Pro Köln „vor sich hertreiben“. Überdies kranke die Anklageschrift daran, dass sie Eike S. keinen „konkreten Tatbeitrag“ zuordne.

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