Postgesetz wird überarbeitetWarum Briefe bald drei Tage lang unterwegs sein dürfen

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Eine Briefträgerin ist mit ihrem Fahrrad bei starkem Schneefall unterwegs.

Der Postmann muss bald nicht mehr täglich klingeln.

Das Postgesetz von 1997 soll noch in diesem Jahr modernisiert werden. Was das für Verbraucher bedeutet. 

Schon länger hat man das Gefühl, dass Briefe nicht mehr jeden Tag zugestellt werden. Tatsächlich sieht das Postgesetz im Moment eine Zustellung am nächsten Tag nur für 80 Prozent der versendeten Briefe vor. Diese Frist wird sich mit der Novelle des Gesetzes noch verlängern. 

Das Bundeswirtschaftsministerium will das 25 Jahre alte Postgesetz überarbeiten und die bisherigen Vorgaben lockern. Künftig müssen 95 Prozent der Briefe erst nach drei Werktagen beim Empfänger ankommen. Anlass für die Veränderung ist der „Wandel der Bedeutung des Briefes“, schließlich läuft der Großteil der Kommunikation über E-Mails. Weil es weniger Briefe gebe, müssten die nicht mehr so schnell unterwegs sein, lautet das Argument. Wenn alles nach Plan läuft, sollen die Neuerungen noch in diesem Jahr greifen. Was das für Verbraucher bedeutet.

Was ändert sich bei der Zustellung?

Bisher schreibt das Gesetz vor, dass 80 Prozent der Briefe am nächsten Werktag und zu 95 Prozent am zweiten Werktag zugestellt werden müssen. Künftig müssen Standardbriefsendungen zu 95 Prozent am dritten Werktag und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen.

„Die 95-prozentige Zustellung verschiebt sich also um einen Tag, dafür ist am vierten Tag die Zustellung quasi sicher. Indem wir auf feste Zielvorgaben für den ersten und den zweiten Werktag verzichten, erhöhen wir die Flexibilität für den Universaldienstanbieter, was sich nicht nur kostendämpfend auswirkt, sondern vor allem erlaubt, auf klimaschädliche Nachtflüge innerhalb Deutschlands zu verzichten“, heißt es in einer Erklärung des Ministeriums. Briefträgerinnen und Briefträger sollen trotzdem weiterhin von Montag bis Samstag unterwegs sein. 

Wird das Porto teurer?

Dadurch, dass der Transport der Briefe mit weniger Zeitdruck stattfindet, fallen nicht mehr so hohe Kosten an. So soll verhindert werden, dass das Porto ansteigt. Aktuell kostet ein Standardbrief 85 Cent. Die nächste Portoerhöhung ist für Anfang 2025 geplant. Über die Grenze von einem Euro soll das Porto möglichst nicht steigen. Denkbar ist aber, dass die Post ein gestaffeltes Preismodell einführt, etwa Premium-Briefmarken, mit denen gewährleistet wird, dass ein Brief schon am Folgetag ankommt und nicht erst in drei Tagen. Solche Modelle gibt es bereits in einigen anderen europäischen Ländern.

Sollen Filialen geschlossen werden?

Das Postgesetz sieht eine bestimmte Anzahl von Filialen vor. Es gibt aber auch zahlreiche Postschalter in Supermärkten oder Kiosken sowie automatische Poststationen, an denen Kunden Briefmarken kaufen oder Briefe und Pakete abholen und aufgeben können. Bislang dürfen Filialen nicht nur solche Stationen ersetzt werden. Künftig soll das in manchen Fällen möglich sein, sofern die Bundesnetzagentur zustimmt.

Warum das Ganze?

Ziel ist es vor allem, Kosten einzusparen. Zudem wird darauf reagiert, dass die überwiegende Kommunikation ohnehin per E-Mail erledigt wird. Die Novelle des Postgesetzes von 1997 ist auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Mit den Änderungen soll eine moderne, nachhaltige und flächendeckende Postversorgung in der Stadt und auf dem Land sichergestellt werden.

Wann soll es mit den Änderungen losgehen?

Seit Ende November 2023 liegt der Entwurf für die Modernisierung des Postgesetzes zur Beratung bei den Ländern und Verbänden. Diese haben bis zum 6. Dezember 2023 Zeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Anschließend geht der Entwurf an die Bundesregierung und soll zeitnah beschlossen werden, heißt es auf der Seite des Wirtschaftsministeriums

Was sich sonst noch ändert

Die Grundversorgung soll noch besser auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt werden. Wettbewerber der Deutschen Post sollen fairen Zugang zum wachsenden Markt der kleinen Warensendungen erhalten, die über das Briefnetz transportiert werden. Alle Unternehmen am Markt müssen sich bei der Bundesnetzagentur registrieren. Diese hat künftig die Möglichkeit, mit Zwangsgeldern zu reagieren, wenn konkrete Anordnungen nicht eingehalten werden. „Wer sich nicht an die Spielregeln hält, verliert den Marktzugang“, heißt es im Papier.

Für schwere Pakete über zehn Kilogramm wird eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Pakete mit mehr als 20 Kilogramm sollen von zwei Personen getragen werden oder mit einem Hilfsmittel transportiert werden.

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