„NSU 2.0”: Beamter berichtet über Ermittlungen bei Polizei

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Frankfurt/Main – Im Prozess um die „NSU 2.0”-Drohschreiben ist das Frankfurter Landgericht am Donnerstag weiter der Frage nachgegangen, ob auch Polizisten zu der Serie beigetragen haben. Die im ersten Fax im August 2018 mit Beleidigungen und Drohungen an die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz verwendeten persönlichen Daten waren von einem Polizeicomputer im 1. Frankfurter Revier abgefragt worden. Im Fall mehrerer Polizisten habe nicht zweifelsfrei rekonstruiert werden können, wo sie sich an dem Tag zur fraglichen Zeit aufhielten, sagte ein Ermittler des hessischen Landeskriminalamts als Zeuge.

Die Daten wurden am 2. August von einem Computer abgefragt, auf dem eine Polizistin eingeloggt war. Ihr Passwort war den anderen Beamten aber bekannt, wie der Ermittler sagte. Die ungewöhnlich tiefgehende Abfrage dauerte demnach rund sechs Minuten und begann um 14.09 Uhr. Fünf Beamte seien an dem Tag fest auf dem Revier gewesen und acht auf Streife. Bei Vernehmungen hätten sie ausgesagt, sich nicht an die Abfrage erinnern zu können.

Eine Streife sei bei den Ermittlungen aufgefallen, da sie Einsatzzeiten falsch aufgeschrieben habe. Das betreffe auch den Zeitpunkt, zu dem das Drohfax höchstwahrscheinlich mit einem mobilen Gerät über das Internet an Basay-Yildiz versendet worden war, das war nur kurze Zeit später um 15.41 Uhr. Die Ermittler hätten die Möglichkeit gesehen, dass man sich hier ein Alibi verschaffen wollte, sagte der LKA-Beamte. Zum Zeitpunkt der Datenabfrage seien die beiden Beamten auf dem Revier gewesen.

Der Ermittler berichtete von zahlreichen volksverhetzenden und rechtsextremen Bildern und Fotos, die auf dem Handy eines der Streifenbeamten gefunden wurden - diese hatte er auch in einer Kollegen-Chatgruppe mit dem Titel „Itiotentreff” geteilt, weshalb er zusammen mit weitere Polizisten kürzlich angeklagt worden ist.

Der LKA-Beamte sagte, hier fehle es an der Distanz zu rechtsextremem Gedankengut, die bei der Polizei gefordert sei. Dies sei auch eine Frage der charakterlichen Eignung. Es seien auch Fotos entdeckt worden, die an der hessischen Polizeiakademie entstanden seien - von aus Stiften geformten Hakenkreuzen und SS-Runen.

Festgestellt worden sei zudem, dass der Polizist im Internet nach Informationen zu Basay-Yildiz gesucht habe. Kurz nachdem das erste Drohfax versendet wurde, habe der Polizist seinen privaten Tablet-Computer verkauft. Unter dem Strich seien viele Indizien gefunden worden, jedoch kein glasklar entscheidender Beweis, sagte der Ermittler.

Die Nebenklagevertretung von Seda Basay-Yildiz geht davon aus, dass dieser Polizist die Daten abfragte und das erste Fax verschickte. Die Staatsanwaltschaft dagegen legt die gesamte Serie dem aus Berlin stammenden Alexander M. zur Last. Er ist angeklagt wegen Beleidigung in 67 Fällen, versuchter Nötigung und Bedrohung. M. könnte sich demnach die Daten unter Vorspiegelung einer falschen Identität mit einem Anruf auf dem ersten Revier in Frankfurt verschafft haben.

M. bestreitet die Vorwürfe und wiederholte dies am Donnerstag. Die Schreiben an Politikerinnen und Politiker, Rechtsanwälte und Personen des öffentlichen Lebens waren mit „NSU 2.0” unterzeichnet in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

© dpa-infocom, dpa:220512-99-259664/4 (dpa/lhe)

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