ProzessFrüherer Bewohner der Euskirchener „Junkie-Bude“ verurteilt

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In einem Gerichtssaal stehen verschiedene Gesetzessammlungen auf dem Richtertisch.

Vor dem Euskirchener Amtsgericht musste sich ein 37-jähriger Mann wegen verschiedener delikte verantworten. (Symbolbild)

Ein 37-jähriger Heroinabhängiger musste sich wegen einer Reihe von Diebstählen in Euskirchen vor Gericht verantworten.

Wieder einmal war vor dem Schöffengericht ein Mann angeklagt, der früher in einem heruntergekommenen Gebäude in der Nähe des Euskirchener Viehplätzchens wohnte. Prozessbeteiligte, die die Verhältnisse kennen, sprechen, wenn die Adresse erwähnt wird, von einer „Junkie-Bude“, andere vom „Drogenhaus“ oder von einer aus Straftätern bestehenden „Kommune“.

Das Objekt hatte bei Polizei und Justiz einen denkbar schlechten Ruf – mittlerweile ist es von den Ordnungsbehörden „trockengelegt“ worden, wie es die Rechtsanwältin Ruth Balduin formuliert. Sie verteidigte am Mittwoch den 37 Jahre alten Thomas K. (Name geändert), der als Heroinabhängiger offenbar ein typisches Mitglied der berüchtigten Hausgemeinschaft war und sich jetzt wegen einer Reihe von Diebstählen in Euskirchen verantworten musste.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen verhängte gegen den Handwerker eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten, in die ein früheres Urteil einfloss. Im Januar war K. wegen Diebstahls, Drogendelikten und Trunkenheit im Straßenverkehr schuldig gesprochen worden. Momentan sitzt er deshalb in der Justizvollzugsanstalt Rheinbach ein.

Diebstähle in Euskirchen konnten nicht aufgeklärt werden

Die Vorwürfe aus der jüngsten Anklageschrift waren K., der zuletzt wohnungs- und erwerbslos war, nicht lückenlos nachzuweisen. Dies galt etwa für einen Fall aus der Nacht zum 4. August 2022. In der Euskirchener Spiegelstraße, so die Staatsanwaltschaft, sei er in ein Haus eingedrungen, das infolge von Flutschäden unbewohnt war, und habe zwei Werkzeugkoffer samt Inhalt und einen Autoschlüssel gestohlen. Der Schlüssel gehörte zu einem Wagen der Marke Hyundai, mit dem K. anschließend verschwunden sei.

Als das Fahrzeug später sichergestellt wurde, fiel der Verdacht auf K., weil am Schalt- und am Handbremsenhebel seine DNA nachgewiesen wurde. Vor Gericht räumte er ein, dass er den Wagen zwar genutzt habe. Gestohlen habe er ihn aber nicht.

Ihrem Mandanten sei klar gewesen, dass es sich bei dem Auto um Diebesgut gehandelt habe, in die Wohnung sei er jedoch nicht eingestiegen, erklärte die Verteidigerin. Schlüssel- und Autodiebstahl blieben damit ungeklärt, K. konnte lediglich wegen Hehlerei bestraft werden.

Videoaufzeichnung half bei der Überführung des Täters

Dies galt auch im Zusammenhang mit einem Pedelec, mit dem er am 20. September 2022 auf dem Parkplatz eines Euskirchener Einkaufsmarktes angetroffen wurde. Der Vorwurf, er habe das Elektrorad zuvor entwendet, ließ sich nicht erhärten. „Er hat es nicht selbst gestohlen, sondern gekauft, wobei er wusste, dass das Rad aus einer Straftat stammte“, sagte Balduin.

Auf dem gleichen Parkplatz hatte K. am 19. Juli 2022 probiert, ein Kleinkraftrad kurzzuschließen. Das Vorhaben scheiterte. Dank einer Videoaufzeichnung wurde er jedoch als Täter überführt, was ihm eine Verurteilung wegen versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall einbrachte.

Vorstrafen wirkten sich strafverschärfend aus

Das Kurzschließen der Zündung an einem Opel, der auf einem Hinterhof in der Bergerstraße gestanden hatte, misslang ebenfalls. Den Vorwurf, er habe sich gewaltsam Zugang zu dem Auto verschafft, wies K. zurück: Der Wagen sei nicht verschlossen gewesen, sagte er.

Mit der Taktik, nur zuzugeben, was ihm ohnehin nachzuweisen war, gelang es dem Angeklagten, das Strafmaß in halbwegs erträglichen Grenzen zu halten. Dass dennoch fast zweieinhalb Jahre herauskamen, hing mit seiner kriminellen Vergangenheit zusammen. Für die Zeit seit 2007 wies das Bundeszentralregister 15 Eintragungen aus, darunter immer wieder Verurteilungen wegen Diebstahls.

Gerade die einschlägigen Vorstrafen wirkten sich strafverschärfend aus, ebenso die „hohe Rückfallgeschwindigkeit“, so Richter Schmitz-Jansen. Positiv sei zu bewerten, dass K. eine Drogentherapie anstrebe.

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