TelefonwerbungVerbraucherzentrale Euskirchen gibt Tipps gegen ungewollte Vertragsabschlüsse

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Die Leiterin der Verbraucherberatungsstelle Euskirchen, Monika Schiffer (l.), und Kriminalhauptkommissarin Eva Winkel stehen vor einem Plakat mit der Aufschrift „Bei Anruf Vertrag? Ungewollte Werbeanrufe – Wir helfen weiter!“

Die Leiterin der Verbraucherberatungsstelle Euskirchen, Monika Schiffer (l.), und Kriminalhauptkommissarin Eva Winkel geben Tipps zum Umgang mit ungewollten Werbeanrufen.

Immer wieder erhalten Verbraucher Werbeanrufe. Verbraucherzentrale und Polizei erklären, wie man ungewollte Vertragsabschlüsse verhindert. 

Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung sind gesetzlich verboten. Und doch lassen sie nicht nach. Das zeigen die zahlreichen Beschwerden bei der Verbraucherzentrale, auch in Euskirchen. Die Leiterin der dortigen Beratungsstelle, Monika Schiffer, sagt: „Diese Werbeanrufe sind eigentlich ein altes Thema, aber leider immer noch aktuell.“  

Verbraucherzentrale warnt: Werbeanrufe können zur Kostenfalle werden

Mit Eva Winkel, bei der Kreispolizei zuständig für Kriminalprävention und Opferschutz, erläuterte Schiffer am Mittwoch die Rechtslage. „Zwar sind die gesetzlichen Regelungen inzwischen strenger, trotzdem ist der überwiegende Teil der am Telefon geschlossenen Verträge erst einmal wirksam“, so Schiffer. Werbeanrufe seien also nicht nur lästig, sondern könnten für die Betroffenen auch zur Kostenfalle werden. 

Eine Ausnahme stellen nach Angaben der Verbraucherzentrale Telekommunikationsverträge, Verträge über Strom- und Gaslieferungen und solche über die Teilnahme an Gewinnspielen dar. Sie müssen nachträglich genehmigt werden. „Ohne Genehmigung dürfen Kundinnen und Kunden demnach nicht zur Kasse gebeten werden, auch wenn schon eine Leistung erbracht wurde“, betont Schiffer. 

Die Euskirchener Beratungsstelle stellt Musterbriefe zur Verfügung

Wer einen Vertrag am Telefon geschlossen habe und dies bereue, könne ihn binnen 14 Tagen widerrufen. Die Verbraucherzentrale stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung. 

Die Anrufer seien in der Regel gut geschult. Wenn es um Gas- oder Stromlieferungen gehe, suggerierten sie zum Beispiel, für den örtlichen Versorger tätig zu sein. Verbraucherinnen und Verbraucher würden überrumpelt oder auch mit Gewinnversprechungen geködert.   

Die Kreispolizei Euskirchen bietet Schulungen an

Am besten, so Schiffer, lasse man sich erst gar nicht in einen illegalen Werbeanruf verwickeln: „Das schafft man, indem man einfach auflegt.“ Es sei auch keineswegs unhöflich, Nein zu sagen. „Das ist aber für viele schwierig, weil wir anders erzogen worden sind“, gibt Winkel zu bedenken: „Die Kriminalprävention der Polizei bietet deshalb Schulungen an, in denen man lernt, eben Nein zu sagen und am Telefon selbstsicher und etwas resoluter aufzutreten als üblich.“ Zu derartigen Kursen könnten sich beispielsweise Seniorenclubs anmelden.   

Die Verbraucherzentrale hat Tipps zusammengestellt für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich gegen unerwünschte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge wehren möchten. Sie sollen ihre eigene Rufnummer nur herausgeben, wenn dies unbedingt nötig ist. „Handelt es sich um eine Pflichtangabe, sollte der Speicherung und Nutzung sämtlicher Daten zu Werbezwecken in jedem Fall widersprochen werden.“   

Verbraucherzentrale erklärt die Tricks der Betrüger am Telefon

Obacht gelte bei Fragen wie „Hören Sie mich?“. Antworten Angerufene mit Ja, könnten Betrüger das aufgezeichnete Gespräch so zusammenschneiden, dass es wie eine Vertragszustimmung klinge. 

Wer einem Vertrag ungewollt zugestimmt habe, solle wegen möglicher Abbuchungen sein Bankkonto im Auge behalten und Post der Anbieterfirma lesen. Denn öffne man einen Brief nicht, weil man dahinter Werbung vermute, verpasse man womöglich die Widerrufsbelehrung und damit wichtige Fristen. 

Wer sich hinters Licht geführt fühlt, kann sich unter Tel. 02251/5064501 an die Verbraucherzentrale wenden. Während eine Erstberatung kostenfrei ist, schlägt eine etwaige Rechtsberatung mit 20 Euro zu Buche, eine Rechtsvertretung mit 30 Euro.   

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