Ratsbeschluss schon 2020Stadt Leverkusen bestellt Bodycams für Kommunalen Ordnungsdienst

Lesezeit 2 Minuten
Eine Polizistin trägt während der Einführung von Bodycams für die Polizei in Baden-Württemberg eine Bodycam.

Mitarbeiter des Ordnungsdienstes Leverkusen werden zukünftig Bodycams wie die Polizei tragen. (Symbolbild)

Schon bald sollen beim kommunalen Ordnungsdienst in Leverkusen Bodycams eingesetzt werden. Aber es gibt noch eine letzte Hürde.

Schon seit August 2020 ist die Sache eigentlich in trockenen Tüchern. Damals wurde im Rat der Stadt Leverkusen nach einem Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, dass der kommunale Ordnungsdienst mit Bodycams ausgestattet werden soll. 

2021 wurde das Ordnungsbehördengesetz vom Landtag Nordrhein-Westfalen entsprechend geändert, um den Weg für die Anschaffung dieser Bodycams möglich zu machen.

Stadt Leverkusen: Ordnungsdienst muss noch für Bodycams geschult werden

Daraufhin haben Mitarbeitende der Stadt Leverkusen mehrere Geräte getestet. Das allerdings nur im Hinterhof des Verwaltungsgebäudes an der Miselohestraße in Opladen, schreibt die „Rheinische Post“. Bodycams dürfen nämlich nicht im öffentlichen Raum getestet werden. Aus Gründen des Datenschutzes. Außerdem tauschte sich die Stadtverwaltung auch mit der Polizei aus.

Auf ein Modell konnte sich schließlich geeinigt werden, hieß es im Januar 2023 von der Stadtverwaltung. Bis die Bodycams aber eingeführt werden können, müssten jedoch noch datenschutzrechtliche Voraussetzungen geklärt werden. 

Das scheint inzwischen passiert zu sein, denn: „Die Bodycams wurden vor kurzem bestellt“, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage des „Leverkusener Anzeiger“ mit. Wann sie geliefert werden, stehe jedoch nicht fest. Und auch wenn die Bodycams da sind, kann der kommunale Ordnungsdienst noch nicht direkt damit ausgestattet werden. Die Mitarbeitenden müssten zunächst noch geschult werden, bevor die Kameras zum Einsatz kommen.

Die Bodycams sollen vor allem zum Schutz des Ordnungsdiensts beitragen, hieß es in dem Antrag. Übergriffe auf die Mitarbeitenden könnten vermieden werden, wenn das Gegenüber weiß, dass es aufgezeichnet wird. Gleichzeitig können die Aufnahme als Beweismittel für Gerichtsverfahren dienen oder für die Nachbereitung von Einsätzen. (rxa)

KStA abonnieren