GerichtEitorfer soll angeblichen Liebhaber seiner Freundin mit Messer attackiert haben

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Eine Frau läuft vor dem Eingang des Bonner Landgerichts entlang.

Der Prozess gegen einen Eitorfer am Bonner Landgericht wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. (Symbolbild)

Der Eitorfer ist wegen einer Attacke in der Silvesternacht angeklagt. Der Prozessauftakt am Bonner Landgericht platzte nun aber.

Mit einem versuchten Tötungsdelikt aus Eifersucht hätte sich das Bonner Schwurgericht eigentlich ab dieser Woche befassen sollen. Im wahrsten Sinne des Wortes in letzter Minute ist das Verfahren aber wegen einer Erkrankung fürs Erste geplatzt und der für Montagfrüh angesetzte Auftakt musste eine halbe Stunde vor Prozessbeginn um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Verhandelt werden sollte ein versuchter Totschlag.

Der 25-jährige Angeklagte aus Eitorf soll laut Anklage in der Nacht zum 31. Dezember 2021 mit seiner Freundin den bevorstehenden Jahreswechsel schon einmal vorgefeiert haben, als das Telefon der Frau gegen zwei Uhr in der Früh plötzlich klingelte.

Eitorfer ging offenbar von Affäre seiner Lebensgefährtin aus

Am anderen Ende der Leitung war offenbar ein Kumpel des Mannes, der ebenfalls kräftig dem Alkohol zugesprochen haben soll. Er bat allerdings nicht seinen Freund, sondern die junge Frau um Getränkenachschub. Das erschien dem 25-Jährigen allerdings dann doch etwas merkwürdig und vermutlich aufgrund der Reaktion seiner Partnerin wurde der Mann hellhörig.

Er soll – so vermutet es die Staatsanwaltschaft jedenfalls in ihrer Anklage – nun davon ausgegangen sein, dass die beiden hinter seinem Rücken etwas miteinander angefangen haben könnten. Spontan soll er beschlossen haben, seinen Kumpel dafür zu bestrafen.

Angeklagter aus Eitorf soll Mann ins Bein und die Brust gestochen haben

Zu diesem Zweck soll er sich mit ihm auf einem Parkplatz unterhalb der Hochstraße in Eitorf verabredet haben. Der Kumpel ließ sich zu dem Treffen von einer Bekannten mit deren Auto fahren. Vor Ort angekommen, kam der Mann aber nur gerade noch dazu, die Beifahrertüre zu öffnen. Bevor er sich aus seinem Sitz erheben konnte, soll der Angeklagte dem frisch Eingetroffenen sofort ein Messer an den Hals gehalten haben.

Es folgen laut Anklage zwei Stiche in den rechten Unterschenkel und den Brustkorb. Dem Opfer gelang es aber offenbar, den Angreifer von der Beifahrertüre wegzutreten, die Fahrzeugtüre wieder zu schließen, und sich sofort zum nächsten Krankenhaus fahren zu lassen, wo er stationär versorgt wurde. Er erlitt eine zirka sieben Zentimeter lange Stichverletzung am rechten Unterschenkel und eine rund zehn Zentimeter tiefe Stichwunde im Bereich des Brustkorbs.

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